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Energieausweis im Neubau: Pflicht, Inhalt und Aussteller
Leitfaden

Energieausweis im Neubau: Pflicht, Inhalt und Aussteller

AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
26. Oktober 2026
5 Min. Lesezeit

Für jeden Neubau muss nach Fertigstellung ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden, der auf den berechneten Eigenschaften des fertigen Gebäudes beruht. Der Eigentümer oder Bauherr sorgt dafür, dass er unverzüglich ausgestellt und übergeben wird; er gilt zehn Jahre. Davon getrennt weisen Sie der Behörde mit der Erfüllungserklärung nach, dass das Haus das Gebäudemodernisierungsgesetz einhält. Kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche sind ausgenommen.

Beim Neubau gehört der Energieausweis zu den Unterlagen, die Sie am Ende des Bauprojekts in der Hand haben müssen. Er ist eine Pflicht nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz, dem früheren Gebäudeenergiegesetz. Hier lesen Sie, wann Sie ihn brauchen, was er enthält, wer ihn ausstellen darf und was er mit der Erfüllungserklärung zu tun hat.

10 Jahre
Gültigkeit eines Energieausweises
A+
beste Effizienzklasse, bis 30 kWh Endenergie je m² und Jahr
50 m²
bis zu dieser Nutzfläche gelten die Ausweisvorschriften nicht

Braucht ein Neubau einen Energieausweis?

Ja. Wird ein Gebäude errichtet, ist ein Energiebedarfsausweis auf Grundlage der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes auszustellen. Der Eigentümer muss sicherstellen, dass er unverzüglich nach Fertigstellung ausgestellt und ihm übergeben wird; ist der Eigentümer nicht zugleich Bauherr, gilt die Pflicht für den Bauherrn. Der Behörde legen Sie ihn auf Verlangen vor (§ 80 Gebäudemodernisierungsgesetz).

Ein „vorläufiger Energieausweis“ ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vor dem Bau gibt es die Berechnungen für den energetischen Nachweis, aus denen der spätere Bedarfsausweis entsteht; ausgestellt wird er für das fertige Haus.

EnergieausweisErfüllungserklärung
ZweckInformation über die energetischen Eigenschaften, etwa für Käufer und MieterNachweis gegenüber der Behörde, dass das Haus die Anforderungen des Gesetzes einhält
ZeitpunktUnverzüglich nach FertigstellungNach Fertigstellung, sofern das Landesrecht keinen anderen Zeitpunkt bestimmt
EmpfängerEigentümer; Behörde nur auf VerlangenNach Landesrecht zuständige Behörde
GrundlageBerechneter Energiebedarf (Bedarfsausweis)Berechnungen nach dem Gesetz, beigefügt

Was steht im Energieausweis?

Der Bedarfsausweis für einen Neubau beruht auf denselben Berechnungen wie der gesetzliche Nachweis zum Primärenergiebedarf und zum Wärmeschutz. Er nennt den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und die Energieeffizienzklasse, die sich unmittelbar aus dem Endenergiebedarf ergibt:

KlasseEndenergie in kWh je m² Gebäudenutzfläche und Jahr
A+bis 30
Abis 50
Bbis 75
Cbis 100
Dbis 130
Ebis 160
Fbis 200
Gbis 250
Hüber 250

Quelle: Anlage 10 zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Was die Klassen messen und wie sie sich vom Effizienzhaus der KfW unterscheiden, erklärt unser Artikel zu den Energieeffizienzklassen.

Kernaussage

Der Energieausweis ist kein zusätzliches Gutachten: Er fasst die Berechnungen zusammen, die Ihr Energieplaner für den Nachweis ohnehin erstellt. Bestellen Sie ihn deshalb gleich mit der Energieplanung.

Wer darf den Energieausweis ausstellen?

Ausstellen dürfen ihn Personen, die nach Landesrecht Nachweise des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung unterzeichnen dürfen, sowie Personen mit bestimmten Qualifikationen, etwa einem Hochschulabschluss in Architektur, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik oder einem Meistertitel in einem Bau- oder Ausbaugewerbe, jeweils mit den im Gesetz genannten Zusatzvoraussetzungen (§ 88). Für eine KfW-Förderung brauchen Sie zusätzlich eine Expertin oder einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes; das kann dieselbe Person sein.

Gibt es Ausnahmen?

Für kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche gelten die Vorschriften zum Energieausweis nicht (§ 79 Abs. 4). Bei Wohngebäuden zählt dafür die Gebäudenutzfläche nach DIN V 18599, nicht die Wohnfläche aus dem Prospekt; ob ein kleines Haus darunterfällt, berechnet der Energieplaner. Die Ausnahme für kleine Gebäude gilt auch beim Verkauf oder bei der Vermietung. Für ausweispflichtige Häuser müssen Sie Kauf- oder Mietinteressenten den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80). In Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien sind die Pflichtangaben aus dem Ausweis erforderlich, wenn dieser bei Aufgabe der Anzeige bereits vorliegt (§ 87).

Was bedeutet das für ein BioBuilds-Haus?

BioBuilds-Häuser entstehen auf einem Passivhaus-zertifizierten Bausystem mit einem Zielwert für den Heizwärmebedarf von rund 15 kWh/m² im Jahr nach dem Passivhaus-Verfahren. Der deutsche Energieausweis rechnet nach einem anderen Verfahren und mit der Gebäudenutzfläche, deshalb ergibt sich die Effizienzklasse erst aus der Berechnung für Ihr Projekt. In der Ausbaustufe Schlüsselfertig heizt das Haus mit einer Wärmepumpe, was den Endenergiebedarf niedrig hält.

Die Anforderungen an die Heizung im Neubau fasst unser Artikel zum Heizungsgesetz 2026 zusammen. Ein Serenity 95 kostet in der Ausbaustufe Schlüsselfertig ab 248.000 €, inkl. 19% MwSt.; Ihr Haus stellen Sie im Konfigurator zusammen.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz muss für jeden Neubau ein Energiebedarfsausweis auf Grundlage des fertigen Gebäudes ausgestellt werden, und zwar unverzüglich nach Fertigstellung. Der Eigentümer oder Bauherr sorgt dafür und erhält ihn. Ausgenommen sind nur kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche.
Nein, das Gesetz kennt keinen vorläufigen Energieausweis. Vor dem Bau gibt es die Berechnungen für den energetischen Nachweis; auf ihrer Grundlage wird nach Fertigstellung der Bedarfsausweis für das fertige Gebäude ausgestellt. Für die Behörde zählt zusätzlich die Erfüllungserklärung, die Sie nach Fertigstellung vorlegen, sofern das Landesrecht keinen anderen Zeitpunkt bestimmt.
Eine nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz berechtigte Person, etwa wer nach Landesrecht Wärmeschutznachweise unterzeichnen darf, oder Fachleute mit passendem Hochschulabschluss oder Meistertitel und den gesetzlichen Zusatzvoraussetzungen. Das kann der Energieplaner sein, der auch den gesetzlichen Nachweis berechnet. Klären Sie den Auftrag gleich zu Beginn der Planung.
Zehn Jahre ab Ausstellung, auch beim Neubau. Er verliert seine Gültigkeit früher, wenn wegen größerer Änderungen am Gebäude ein neuer Bedarfsausweis erforderlich wird. Bei ausweispflichtigen Gebäuden müssen Sie den gültigen Ausweis Kauf- oder Mietinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen. In Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien sind seine Pflichtangaben erforderlich, wenn er bei Aufgabe der Anzeige bereits vorliegt.
Der Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften des Hauses, etwa Käufer und Mieter. Die Erfüllungserklärung weist der zuständigen Behörde nach, dass der Neubau die Anforderungen des Gesetzes einhält; sie wird nach Fertigstellung vorgelegt, sofern das Landesrecht nichts anderes bestimmt. Wer sie ausstellen darf, regelt ebenfalls das Land.
AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
Zertifizierte Passivhaus-Beraterin mit 8 Jahren Erfahrung im Holzrahmen- und Fertighausbau. Sie unterstützt Familien in ganz Europa dabei, intelligentere und gesündere Häuser zu bauen.

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