Für jeden Neubau muss nach Fertigstellung ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden, der auf den berechneten Eigenschaften des fertigen Gebäudes beruht. Der Eigentümer oder Bauherr sorgt dafür, dass er unverzüglich ausgestellt und übergeben wird; er gilt zehn Jahre. Davon getrennt weisen Sie der Behörde mit der Erfüllungserklärung nach, dass das Haus das Gebäudemodernisierungsgesetz einhält. Kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche sind ausgenommen.
Beim Neubau gehört der Energieausweis zu den Unterlagen, die Sie am Ende des Bauprojekts in der Hand haben müssen. Er ist eine Pflicht nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz, dem früheren Gebäudeenergiegesetz. Hier lesen Sie, wann Sie ihn brauchen, was er enthält, wer ihn ausstellen darf und was er mit der Erfüllungserklärung zu tun hat.
Braucht ein Neubau einen Energieausweis?
Ja. Wird ein Gebäude errichtet, ist ein Energiebedarfsausweis auf Grundlage der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes auszustellen. Der Eigentümer muss sicherstellen, dass er unverzüglich nach Fertigstellung ausgestellt und ihm übergeben wird; ist der Eigentümer nicht zugleich Bauherr, gilt die Pflicht für den Bauherrn. Der Behörde legen Sie ihn auf Verlangen vor (§ 80 Gebäudemodernisierungsgesetz).
Ein „vorläufiger Energieausweis“ ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vor dem Bau gibt es die Berechnungen für den energetischen Nachweis, aus denen der spätere Bedarfsausweis entsteht; ausgestellt wird er für das fertige Haus.
| Energieausweis | Erfüllungserklärung | |
|---|---|---|
| Zweck | Information über die energetischen Eigenschaften, etwa für Käufer und Mieter | Nachweis gegenüber der Behörde, dass das Haus die Anforderungen des Gesetzes einhält |
| Zeitpunkt | Unverzüglich nach Fertigstellung | Nach Fertigstellung, sofern das Landesrecht keinen anderen Zeitpunkt bestimmt |
| Empfänger | Eigentümer; Behörde nur auf Verlangen | Nach Landesrecht zuständige Behörde |
| Grundlage | Berechneter Energiebedarf (Bedarfsausweis) | Berechnungen nach dem Gesetz, beigefügt |
Was steht im Energieausweis?
Der Bedarfsausweis für einen Neubau beruht auf denselben Berechnungen wie der gesetzliche Nachweis zum Primärenergiebedarf und zum Wärmeschutz. Er nennt den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und die Energieeffizienzklasse, die sich unmittelbar aus dem Endenergiebedarf ergibt:
| Klasse | Endenergie in kWh je m² Gebäudenutzfläche und Jahr |
|---|---|
| A+ | bis 30 |
| A | bis 50 |
| B | bis 75 |
| C | bis 100 |
| D | bis 130 |
| E | bis 160 |
| F | bis 200 |
| G | bis 250 |
| H | über 250 |
Quelle: Anlage 10 zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Was die Klassen messen und wie sie sich vom Effizienzhaus der KfW unterscheiden, erklärt unser Artikel zu den Energieeffizienzklassen.
Der Energieausweis ist kein zusätzliches Gutachten: Er fasst die Berechnungen zusammen, die Ihr Energieplaner für den Nachweis ohnehin erstellt. Bestellen Sie ihn deshalb gleich mit der Energieplanung.
Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Ausstellen dürfen ihn Personen, die nach Landesrecht Nachweise des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung unterzeichnen dürfen, sowie Personen mit bestimmten Qualifikationen, etwa einem Hochschulabschluss in Architektur, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik oder einem Meistertitel in einem Bau- oder Ausbaugewerbe, jeweils mit den im Gesetz genannten Zusatzvoraussetzungen (§ 88). Für eine KfW-Förderung brauchen Sie zusätzlich eine Expertin oder einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes; das kann dieselbe Person sein.
Gibt es Ausnahmen?
Für kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche gelten die Vorschriften zum Energieausweis nicht (§ 79 Abs. 4). Bei Wohngebäuden zählt dafür die Gebäudenutzfläche nach DIN V 18599, nicht die Wohnfläche aus dem Prospekt; ob ein kleines Haus darunterfällt, berechnet der Energieplaner. Die Ausnahme für kleine Gebäude gilt auch beim Verkauf oder bei der Vermietung. Für ausweispflichtige Häuser müssen Sie Kauf- oder Mietinteressenten den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80). In Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien sind die Pflichtangaben aus dem Ausweis erforderlich, wenn dieser bei Aufgabe der Anzeige bereits vorliegt (§ 87).
Was bedeutet das für ein BioBuilds-Haus?
BioBuilds-Häuser entstehen auf einem Passivhaus-zertifizierten Bausystem mit einem Zielwert für den Heizwärmebedarf von rund 15 kWh/m² im Jahr nach dem Passivhaus-Verfahren. Der deutsche Energieausweis rechnet nach einem anderen Verfahren und mit der Gebäudenutzfläche, deshalb ergibt sich die Effizienzklasse erst aus der Berechnung für Ihr Projekt. In der Ausbaustufe Schlüsselfertig heizt das Haus mit einer Wärmepumpe, was den Endenergiebedarf niedrig hält.
Die Anforderungen an die Heizung im Neubau fasst unser Artikel zum Heizungsgesetz 2026 zusammen. Ein Serenity 95 kostet in der Ausbaustufe Schlüsselfertig ab 248.000 €, inkl. 19% MwSt.; Ihr Haus stellen Sie im Konfigurator zusammen.






