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Heizungsgesetz 2026: Was jetzt für Ihren Neubau gilt
Leitfaden

Heizungsgesetz 2026: Was jetzt für Ihren Neubau gilt

AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
23. Oktober 2026
5 Min. Lesezeit

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das frühere Gebäudeenergiegesetz. Die Vorgabe von 65 % erneuerbarer Energie für neue Heizungen ist entfallen; Sie wählen die Heizung frei. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen steigenden Bioanteil nutzen, 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040. Ein Neubau muss weiterhin höchstens 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes erreichen.

Das Heizungsgesetz wurde 2026 grundlegend umgebaut. Das Gebäudeenergiegesetz heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz, und die bekannteste Regel, die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energie, gibt es nicht mehr. Hier lesen Sie, was das neue Gesetz regelt, was für einen Neubau gilt und welche Heizung damit am einfachsten passt.

29.07.2026
Inkrafttreten der wesentlichen Neuregelungen
0,55
höchstens das 0,55-fache des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes im Neubau
2045
ab dann müssen Heizbrennstoffe vollständig klimaneutral sein

Was ändert das Heizungsgesetz 2026?

Das Kabinett hat den Entwurf am 13. Mai 2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat haben ihn Mitte Juli verabschiedet. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet, und die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026 (Bundesregierung). Die wichtigsten Punkte:

  • Keine 65-Prozent-Regel mehr: Eigentümer entscheiden selbst, welche Heizung sie einbauen: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse und weiterhin auch Gas oder Öl.
  • Biotreppe für Gas und Öl: Wird eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung nach dem 29. Juli 2026 eingebaut, muss ein Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen.
  • Klimaneutrale Brennstoffe bis 2045: Bis zum 1. Dezember 2026 legt die Bundesregierung ein Gesetz für eine Grüngas- und Grünheizölquote vor; ab 2045 müssen alle Heizbrennstoffe klimaneutral sein.
AbMindestanteil Bioenergie oder Wasserstoff bei neu eingebauter Gas- oder Ölheizung
1. Januar 202910 %
1. Januar 203015 %
1. Januar 203530 %
1. Januar 204060 %

Quelle: § 43 Gebäudemodernisierungsgesetz. Von 2029 bis Ende 2034 lässt sich die Pflicht auch mit einer ausreichend großen Solarthermieanlage oder einer Lüftungsanlage erfüllen, die das ganze Gebäude versorgt, mindestens 73 % Wärmerückgewinnung erreicht und eine Leistungszahl von mindestens 10 aufweist.

Was gilt für einen Neubau?

Wer neu baut, muss ein Niedrigstenergiegebäude errichten (§ 10 GModG). Das bedeutet:

Anforderungen an einen Neubau nach dem GModG
  • Der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung darf höchstens das 0,55-fache des entsprechenden Bedarfs eines gleich großen Referenzgebäudes betragen.
  • Die Wärmeverluste der Gebäudehülle dürfen die Werte des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
  • Die Regeln für neue Heizungen gelten entsprechend, also auch die Biotreppe für eine Gas- oder Ölheizung.
  • Eine Stromdirektheizung ist nur erlaubt, wenn die Hülle die Anforderungen um mindestens 45 % unterschreitet; im selbst bewohnten Haus mit höchstens zwei Wohnungen gilt diese Grenze nicht.

Dazu kommt die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275: Ab 2030 müssen alle neuen Gebäude Nullemissionsgebäude sein. Deutschland setzt sie mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz schrittweise um.

Kernaussage

Im Neubau ist die Heizungswahl wieder frei. Eine Wärmepumpe braucht keinen Brennstoff, unterliegt also keiner Biotreppe, und hilft beim Primärenergiebedarf. Wer mit Gas plant, kalkuliert ab 2029 die vorgeschriebenen Bioanteile mit ein.

Welche Heizung passt in einen Neubau?

Je weniger Wärme ein Haus verliert, desto kleiner und einfacher kann die Heizung sein. In einem sehr gut gedämmten, luftdichten Haus mit Lüftung und Wärmerückgewinnung reicht oft eine kompakte Wärmepumpe. Die Unterschiede zwischen Luft-Wasser- und Luft-Luft-Geräten erklärt unser Artikel Wärmepumpe: Luft-Luft oder Luft-Wasser, die Lüftung der Artikel zur Lüftungsanlage im Neubau.

Auch die Förderung spricht im Neubau gegen fossile Heizungen: Der KfW-Kredit Klimafreundlicher Neubau setzt in allen Förderstufen voraus, dass keine Heizung mit Öl oder Gas eingebaut wird; die Stufen Klimafreundliches Wohngebäude schließen auch Biomasse aus. Einzelheiten stehen im Artikel zu KfW 297 und 298.

Was bedeutet das für ein BioBuilds-Haus?

Die Standardmodelle von BioBuilds basieren auf einem Passivhaus-zertifizierten Bausystem und zielen auf einen Heizwärmebedarf von rund 15 kWh/m² im Jahr. In der Ausbaustufe Schlüsselfertig sind eine Wärmepumpe und eine Zehnder-Lüftung mit Wärmerückgewinnung enthalten. Eine Biotreppe oder Brennstoffquote betrifft ein Haus mit dieser Wärmepumpe deshalb nicht; den Nachweis nach dem Gesetz erstellt für Ihr konkretes Projekt eine befugte Person.

Ein Serenity 95 kostet in der Ausbaustufe Schlüsselfertig ab 248.000 €, inkl. 19% MwSt. Alle weiteren Kosten zeigt unsere Gesamtrechnung der Baunebenkosten; Ihr Haus stellen Sie im Konfigurator zusammen.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Seit dem 29. Juli 2026 ist die Vorgabe entfallen, dass neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. Eigentümer wählen die Heizung frei. Neue Gas- und Ölheizungen müssen dafür ab 2029 einen steigenden Anteil Biobrennstoff oder Wasserstoff nutzen, beginnend mit 10 %.
Ja, das Gesetz erlaubt es wieder. Der Neubau muss aber den Primärenergiebedarf von höchstens 55 % eines Referenzgebäudes einhalten, und für die Gasheizung gilt ab 2029 die Biotreppe. Für den KfW-Kredit Klimafreundlicher Neubau sind Öl- und Gasheizungen in allen Förderstufen ausgeschlossen, Biomasse in den Stufen Klimafreundliches Wohngebäude. Rechnen Sie die Varianten deshalb früh mit Ihrem Energieberater durch.
Die Pflicht, in einer nach dem 29. Juli 2026 eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einen Mindestanteil Biobrennstoff oder Wasserstoff zu nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Bis 2034 kann auch eine Solarthermie- oder Lüftungsanlage die Pflicht erfüllen.
Die wesentlichen Neuregelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes gelten seit dem 29. Juli 2026, nach der Verkündung am 28. Juli 2026. Weitere Teile zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie folgen schrittweise; ab 2030 müssen neue Gebäude nach EU-Recht Nullemissionsgebäude sein. Die Biotreppe gilt für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden.
Nein, eine Pflicht zur Wärmepumpe gibt es nicht. Sie ist im Neubau aber die einfachste Lösung: Sie braucht keinen Brennstoff, unterliegt keiner Biotreppe und erleichtert den Nachweis des Primärenergiebedarfs. Zudem schließt die KfW-Neubauförderung fossile Heizungen aus. Ob Luft-Luft oder Luft-Wasser besser passt, hängt vom Heizwärmebedarf Ihres Hauses ab.
AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
Zertifizierte Passivhaus-Beraterin mit 8 Jahren Erfahrung im Holzrahmen- und Fertighausbau. Sie unterstützt Familien in ganz Europa dabei, intelligentere und gesündere Häuser zu bauen.

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