Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das frühere Gebäudeenergiegesetz. Die Vorgabe von 65 % erneuerbarer Energie für neue Heizungen ist entfallen; Sie wählen die Heizung frei. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen steigenden Bioanteil nutzen, 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040. Ein Neubau muss weiterhin höchstens 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes erreichen.
Das Heizungsgesetz wurde 2026 grundlegend umgebaut. Das Gebäudeenergiegesetz heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz, und die bekannteste Regel, die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energie, gibt es nicht mehr. Hier lesen Sie, was das neue Gesetz regelt, was für einen Neubau gilt und welche Heizung damit am einfachsten passt.
Was ändert das Heizungsgesetz 2026?
Das Kabinett hat den Entwurf am 13. Mai 2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat haben ihn Mitte Juli verabschiedet. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet, und die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026 (Bundesregierung). Die wichtigsten Punkte:
- Keine 65-Prozent-Regel mehr: Eigentümer entscheiden selbst, welche Heizung sie einbauen: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse und weiterhin auch Gas oder Öl.
- Biotreppe für Gas und Öl: Wird eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung nach dem 29. Juli 2026 eingebaut, muss ein Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen.
- Klimaneutrale Brennstoffe bis 2045: Bis zum 1. Dezember 2026 legt die Bundesregierung ein Gesetz für eine Grüngas- und Grünheizölquote vor; ab 2045 müssen alle Heizbrennstoffe klimaneutral sein.
| Ab | Mindestanteil Bioenergie oder Wasserstoff bei neu eingebauter Gas- oder Ölheizung |
|---|---|
| 1. Januar 2029 | 10 % |
| 1. Januar 2030 | 15 % |
| 1. Januar 2035 | 30 % |
| 1. Januar 2040 | 60 % |
Quelle: § 43 Gebäudemodernisierungsgesetz. Von 2029 bis Ende 2034 lässt sich die Pflicht auch mit einer ausreichend großen Solarthermieanlage oder einer Lüftungsanlage erfüllen, die das ganze Gebäude versorgt, mindestens 73 % Wärmerückgewinnung erreicht und eine Leistungszahl von mindestens 10 aufweist.
Was gilt für einen Neubau?
Wer neu baut, muss ein Niedrigstenergiegebäude errichten (§ 10 GModG). Das bedeutet:
- Der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung darf höchstens das 0,55-fache des entsprechenden Bedarfs eines gleich großen Referenzgebäudes betragen.
- Die Wärmeverluste der Gebäudehülle dürfen die Werte des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
- Die Regeln für neue Heizungen gelten entsprechend, also auch die Biotreppe für eine Gas- oder Ölheizung.
- Eine Stromdirektheizung ist nur erlaubt, wenn die Hülle die Anforderungen um mindestens 45 % unterschreitet; im selbst bewohnten Haus mit höchstens zwei Wohnungen gilt diese Grenze nicht.
Dazu kommt die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275: Ab 2030 müssen alle neuen Gebäude Nullemissionsgebäude sein. Deutschland setzt sie mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz schrittweise um.
Im Neubau ist die Heizungswahl wieder frei. Eine Wärmepumpe braucht keinen Brennstoff, unterliegt also keiner Biotreppe, und hilft beim Primärenergiebedarf. Wer mit Gas plant, kalkuliert ab 2029 die vorgeschriebenen Bioanteile mit ein.
Welche Heizung passt in einen Neubau?
Je weniger Wärme ein Haus verliert, desto kleiner und einfacher kann die Heizung sein. In einem sehr gut gedämmten, luftdichten Haus mit Lüftung und Wärmerückgewinnung reicht oft eine kompakte Wärmepumpe. Die Unterschiede zwischen Luft-Wasser- und Luft-Luft-Geräten erklärt unser Artikel Wärmepumpe: Luft-Luft oder Luft-Wasser, die Lüftung der Artikel zur Lüftungsanlage im Neubau.
Auch die Förderung spricht im Neubau gegen fossile Heizungen: Der KfW-Kredit Klimafreundlicher Neubau setzt in allen Förderstufen voraus, dass keine Heizung mit Öl oder Gas eingebaut wird; die Stufen Klimafreundliches Wohngebäude schließen auch Biomasse aus. Einzelheiten stehen im Artikel zu KfW 297 und 298.
Was bedeutet das für ein BioBuilds-Haus?
Die Standardmodelle von BioBuilds basieren auf einem Passivhaus-zertifizierten Bausystem und zielen auf einen Heizwärmebedarf von rund 15 kWh/m² im Jahr. In der Ausbaustufe Schlüsselfertig sind eine Wärmepumpe und eine Zehnder-Lüftung mit Wärmerückgewinnung enthalten. Eine Biotreppe oder Brennstoffquote betrifft ein Haus mit dieser Wärmepumpe deshalb nicht; den Nachweis nach dem Gesetz erstellt für Ihr konkretes Projekt eine befugte Person.
Ein Serenity 95 kostet in der Ausbaustufe Schlüsselfertig ab 248.000 €, inkl. 19% MwSt. Alle weiteren Kosten zeigt unsere Gesamtrechnung der Baunebenkosten; Ihr Haus stellen Sie im Konfigurator zusammen.






