Allgemeine Geschäftsbedingungen der BIOBUILDS S.R.L.
Verkaufsbedingungen für Verbraucher. Stand: 02.07.2026
Hinweis zur Natur dieses Dokuments
Diese Bedingungen gelten für den Verkauf unserer vorgefertigten Module an Verbraucher. Maßgeblich ist der individuell unterzeichnete Kaufvertrag (Kaufvertrag nebst Anlagen); er hat Vorrang und definiert die konkreten Spezifikationen. Angaben auf dieser Website sind freibleibend und unverbindlich.
§ 1 Verkäufer
BIOBUILDS S.R.L., Str. 66, Nr. 16, 437345 Tăuții-Măgherăuș, Rumänien.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand ist der Kauf eines vorgefertigten Moduls (Kaufvertrag über eine bewegliche Sache). Es handelt sich weder um einen Werkvertrag noch um einen Verbraucherbauvertrag. BioBuilds liefert Ihr Modul; die Aufstellung übernimmt der von Ihnen gewählte Fachbetrieb.
§ 3 Preise
Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Gesamtpreise brutto inkl. MwSt. Angebote auf der Website sind freibleibend und unverbindlich.
§ 4 Lieferung (DAP Incoterms 2020)
Die Lieferung erfolgt DAP (Delivered at Place, Incoterms 2020) bis zum vereinbarten Bestimmungsort. BioBuilds organisiert, bezahlt und versichert den Transport bis zum Bestimmungsort. Das Entladen, die Bereitstellung eines Krans, die Aufstellung, die Herstellung der Versorgungsanschlüsse sowie alle bauseitigen Vorbereitungen und behördlichen Genehmigungen liegen ausschließlich beim Käufer und werden über die von ihm beauftragten Fachbetriebe erbracht. Wir nennen ein Lieferfenster von ± 5 Werktagen, das nach Vertragsschluss bestätigt wird.
§ 5 Zahlungsplan
T1: 10 % bei Vertragsunterzeichnung; T2: 40 % bei Zuteilung des Produktionsslots; T3: 40 % bei Mitteilung des Produktionsbeginns; T4: 10 % bei Bereitstellung des Produkts am Bestimmungsort. Die Prüfung des Produkts auf dem Trailer erfolgt vor dem Entladen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von BioBuilds.
§ 7 Lieferverzug
Kommt BioBuilds mit der Lieferung in Verzug, kann der Käufer eine Verzugspauschale von 0,7 % des Gesamtpreises je angefangener Woche verlangen, höchstens jedoch 5 % des Gesamtpreises. Ist die Höchstgrenze erreicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Preisanpassung
Der Gesamtpreis ist für 90 Tage ab Vertragsunterzeichnung fest. Beginnt die Produktion innerhalb dieses Zeitraums, bleibt der Preis unverändert. Beginnt die Produktion aus Gründen, die BioBuilds nicht zu vertreten hat, später als 90 Tage nach Vertragsunterzeichnung, und treten in dieser Zeit außergewöhnliche Erhöhungen der direkten Kosten für Material, Energie oder Transport auf, kann BioBuilds dem Käufer einen angepassten Preis vorschlagen. Die vorgeschlagene Anpassung ist keine einseitige Preiserhöhung. Sie setzt voraus, dass die Kostensteigerung direkt, wesentlich, extern verursacht und durch öffentliche Indizes oder konkrete Lieferanten-/Frachtführerangebote dokumentiert ist. Der Käufer nimmt den Vorschlag innerhalb von 14 Tagen in Textform an oder lehnt ihn ab. Kommt keine Einigung zustande, kann jede Partei den Vertrag durch Mitteilung in Textform beenden. BioBuilds erstattet die geleisteten Zahlungen abzüglich nachweislich entstandener tatsächlicher Kosten innerhalb von 30 Tagen.
§ 9 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular entnehmen Sie bitte unserer Widerrufsbelehrung.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
BioBuilds haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BioBuilds nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Gesamtkaufpreis. In allen anderen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Ihre gesetzlichen Rechte wegen Mängeln, die bei Lieferung bereits vorhanden waren, bleiben unberührt.
§ 11 Strukturgarantie
Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten gewähren wir eine 5-jährige Strukturgarantie auf die wesentlichen strukturellen Komponenten des Moduls. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt und werden unentgeltlich, vollständig und unverändert gewährt.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt rumänisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts (bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland: des deutschen Rechts) bleiben vorrangig anwendbar (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO); diese Rechtswahl entzieht Ihnen nicht den Schutz dieser zwingenden Bestimmungen. Gerichtsstand für Klagen gegen Verbraucher ist deren Wohnsitz. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt (keine geltungserhaltende Reduktion). Maßgeblich ist der individuell unterzeichnete Kaufvertrag nebst Anlagen.
Datenschutz und Cookies
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten über die Website, die Formulare und den Konfigurator ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Die Cookie-Richtlinie ist unter www.biobuilds.com/de/cookie-policy und über den Link „Cookie-Einstellungen“ in der Fußzeile abrufbar.