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Photovoltaik-Förderung Österreich 2026: was gilt, was kommt
Leitfaden

Photovoltaik-Förderung Österreich 2026: was gilt, was kommt

AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
23. Oktober 2026
6 Min. Lesezeit

2026 förderte der Bund PV-Anlagen bis 10 kWp mit 150 € je kWp und Speicher mit 150 € je kWh, ohne Zuschläge jeweils höchstens 30 % der förderfähigen Kosten; der letzte Fördercall lief bis 22. Oktober 2026. Ab 2027 soll ein Bonus für Speicher mit intelligentem Energiemanagement die PV-Förderung ersetzen. Seit April 2025 gelten wieder 20 % Umsatzsteuer. Niederösterreich und Tirol fördern PV beim Neubau zusätzlich.

Zu einem neuen Haus gehört oft eine Photovoltaikanlage, in Tirol ist sie für die Eigenheimförderung sogar Voraussetzung. Die Förderung des Bundes ändert sich gerade grundlegend. Hier lesen Sie, was 2026 galt, was ab 2027 geplant ist, welche Regeln für Steuer und Netz gelten und wie die Länder PV beim Neubau unterstützen, Stand Oktober 2026.

150 €
je kWp für PV-Anlagen bis 10 kWp im EAG-Investitionszuschuss 2026
30 %
Höchstanteil der förderfähigen Kosten ohne Zuschläge
7 kW
vereinbarte Einspeiseleistung, bis zu der der Netzbetreiber nicht kappen darf

Was hat der Bund 2026 gefördert?

KategorieLeistungFördersatz 2026
Abis 10 kWp150 € je kWp, fix
Büber 10 bis 20 kWp140 € je kWp, fix
Cüber 20 bis 100 kWphöchstens 130 € je kWp
Düber 100 kWphöchstens 120 € je kWp
Speichermindestens 0,5 kWh je kWp, gefördert bis 50 kWh150 € je kWh

Quelle: EAG-Abwicklungsstelle, Investitionszuschuss Photovoltaik und Speicher. Ohne Zuschläge werden für PV und Speicher jeweils höchstens 30 % der förderfähigen Kosten gefördert, Speicher nur zusammen mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage. Den Antrag stellen Sie vor der Inbetriebnahme im EAG-Portal der OeMAG; dafür brauchen Sie zumindest ein Angebot Ihres Netzbetreibers für einen Einspeisezählpunkt. In den Kategorien A und B entscheidet der Zeitpunkt der Ticketziehung. Für Module und Wechselrichter auf den Made-in-Europe-Listen der EAG-Abwicklungsstelle gibt es jeweils 10 % Zuschlag auf die PV-Förderung, zusammen bis zu 20 %. Ein dort gelisteter Speicher erhält unabhängig davon 10 % Zuschlag auf die Speicherförderung. Maßgeblich sind Fertigungsschritte im EWR oder der Schweiz; mit Bonus gelten eigene Förderobergrenzen.

Beispiel: Eine Anlage mit 10 kWp und 10 kWh Speicher kann ohne Zuschläge 1.500 € plus 1.500 €, also 3.000 €, erhalten. Für PV und Speicher wird getrennt geprüft, ob der Betrag höchstens 30 % der jeweiligen förderfähigen Kosten ausmacht. Ab Erstellung des Fördervertrags muss eine Anlage bis 100 kWp binnen sechs Monaten in Betrieb gehen; ausgezahlt wird nach der geprüften Endabrechnung mit Rechnungen, Zahlungsbelegen, Fotos und Prüfprotokoll sowie der Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control.

Was ändert sich 2027?

Der Fördercall vom 8. bis 22. Oktober 2026 war der letzte im bisherigen System. Im zweiten Call 2026 waren die Mittel nach 33 Sekunden ausgeschöpft, knapp 28.000 Anträgen standen Mittel für rund 3.000 Projekte gegenüber. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat deshalb am 6. Oktober 2026 ein neues Modell angekündigt (Presseaussendung):

Geplante Eckpunkte ab 2027
  • Ein Speichersystembonus soll die bisherige PV-Investitionsförderung ersetzen. Geplant ist die Förderung von Speichern bei neuen PV-Anlagen und bei der Nachrüstung bestehender Anlagen.
  • Voraussetzung ist ein intelligentes Energiemanagementsystem, das den Speicher netz- und systemdienlich betreibt.
  • Bei einem neuen Speicher an einer neuen PV-Anlage soll ein in Europa gefertigter Wechselrichter Pflicht sein.
  • Statt Fördercalls soll ein laufender Antrag nach der Fertigstellung möglich sein, ähnlich dem Handwerkerbonus.
  • Projekte mit intelligentem Speicher, die 2026 keine Förderung erhielten und ab 1. November 2026 abgerechnet oder in Betrieb genommen werden, sollen 2027 einreichen können.

Höhe des Bonus und technische Kriterien werden noch verhandelt, und die Gesetzesänderung braucht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Die Details soll die jährliche Investitionszuschussverordnung regeln.

Kernaussage

Wenn Ihr Haus 2027 fertig wird, planen Sie die PV-Anlage gleich mit Speicher, Energiemanagement und europäischem Wechselrichter ein. Bewahren Sie Rechnungen und Inbetriebnahmeprotokoll auf; ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die finale Regelung.

Welche Regeln gelten für Steuer und Netz?

  • Umsatzsteuer: Der Nullsteuersatz für PV-Module bis 35 kWp endete grundsätzlich am 31. März 2025; seither gelten wieder 20 % (BMF).
  • Spitzenkappung: Bei neuen PV-Anlagen darf der Netzbetreiber die Einspeisung dauerhaft begrenzen, aber nicht unter 70 % der Modulspitzenleistung. Vereinbaren Sie höchstens 7 kW Einspeiseleistung, besteht dieses Recht nicht (§ 101 ElWG).
  • Versorgungsinfrastrukturbeitrag: Ab 2027 zahlen Einspeiser jährlich höchstens 0,05 Cent je eingespeister kWh; befreit sind Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung bis einschließlich 20 kW (§ 75a ElWG).
  • Einspeisung: Sie brauchen einen Einspeisezählpunkt bei Ihrem Netzbetreiber; den Überschuss nimmt ein Stromlieferant oder die OeMAG ab.

Was fördern die Länder beim Neubau?

In Niederösterreich bringt eine PV-Anlage in der Wohnbauförderung 10 Punkte ab 2 kWp und 15 Punkte ab 4 kWp, ein Batteriespeicher 3 Punkte; jeder Punkt ist 300 € Landesdarlehen wert. Ist die PV-Anlage bei Variante B schon für die Basisförderung nötig, zählt nur die Leistung über der Mindestgröße (Wohnbauförderung Niederösterreich). In Tirol ist für die Eigenheimförderung eine Anlage mit 18 Wp je m² beheizter Brutto-Grundfläche Voraussetzung, mindestens 7 kWp; dazu kommt ein Zuschuss von 125 € je kWp, höchstens für 20 kWp (Wohnbauförderung Tirol). Die Regeln der anderen Länder fasst der Überblick zur Wohnbauförderung 2026 zusammen.

Was bedeutet das für ein BioBuilds-Haus?

Für jedes BioBuilds-Modell gibt es ein abgestimmtes Solar-Kit für das Flachdach, von 6 kWp beim Wanderlust 48 bis 12 kWp beim Bloom 190; das Kit für den Wanderlust 48 kostet 14.000 €. Ein Speicher gehört nicht zum Kit. Das 6-kWp-Kit des Wanderlust 48 liegt unter der Mindestleistung von 7 kWp für die Tiroler Eigenheimförderung. Wollen Sie den geplanten Speicherbonus nutzen, klären Sie Speicher, Energiemanagement und Wechselrichter vor der Bestellung mit Ihrem Elektrofachbetrieb, damit die Anlage die Bedingungen erfüllt, die bei Ihrer Inbetriebnahme gelten. In der Ausbaustufe Schlüsselfertig kostet ein BioBuilds Wanderlust 48 ab 135.000 €, inkl. 20% USt.; den Transport berechnen wir für Ihren Standort separat.

Wie Sie die Anlage dimensionieren, erklärt der Ratgeber zur Photovoltaik im Passivhaus. Ihr Haus konfigurieren Sie im Konfigurator.

Häufig gestellte Fragen

Der EAG-Investitionszuschuss 2026 betrug 150 € je kWp für PV-Anlagen bis 10 kWp und 140 € je kWp für Anlagen über 10 bis 20 kWp, für Speicher 150 € je kWh. Ohne Zuschläge wurden für PV und Speicher jeweils höchstens 30 % der förderfähigen Kosten gefördert. Qualifizierte Made-in-Europe-Module und Wechselrichter brachten jeweils 10 % Zuschlag auf die PV-Förderung, zusammen bis zu 20 %. Für einen qualifizierten Made-in-Europe-Speicher gab es 10 % Zuschlag auf dessen Förderung. Der letzte Fördercall 2026 lief vom 8. bis 22. Oktober.
Geplant ist ein Speichersystembonus statt der Förderung der PV-Anlage. Gefördert werden sollen Speicher mit intelligentem Energiemanagement, bei neuen Anlagen mit einem in Europa gefertigten Wechselrichter, beantragt laufend nach der Fertigstellung. Höhe und Kriterien werden noch verhandelt; die Änderung braucht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.
2026 mit 150 € je kWh, wenn er zusammen mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage beantragt wurde und mindestens 0,5 kWh je kWp hatte, gefördert bis 50 kWh. Ab 2027 soll der Speicher mit intelligentem Energiemanagement im Mittelpunkt der Förderung stehen, auch als Nachrüstung bestehender Anlagen.
Ja. Der Nullsteuersatz für PV-Module bis 35 kWp endete grundsätzlich am 31. März 2025. Nur für Verträge, die vor dem 7. März 2025 geschlossen wurden, galt er bis Ende 2025 weiter. Seither gilt für Lieferung und Installation der Normalsteuersatz von 20 %.
Bei neuem oder geändertem Netzzugang ja, statisch oder dynamisch, aber nicht unter 70 % der Modulspitzenleistung. Vereinbaren Sie mit dem Netzbetreiber höchstens 7 kW Einspeiseleistung, besteht das Recht auf Spitzenkappung nicht. Das regelt § 101 des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes; klären Sie die Einspeiseleistung deshalb schon beim Netzzugangsantrag.
AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
Zertifizierte Passivhaus-Beraterin mit 8 Jahren Erfahrung im Holzriegel- und Fertighausbau. Sie unterstützt Familien in ganz Europa dabei, intelligentere und gesündere Häuser zu bauen.

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