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Wohnbauförderung Tirol 2026: Kredit, Scheck und Zuschüsse
Leitfaden

Wohnbauförderung Tirol 2026: Kredit, Scheck und Zuschüsse

AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
25. Oktober 2026
5 Min. Lesezeit

Tirol fördert ein neues Eigenheim mit einem Kredit von 54.000 € über 37,5 Jahre mit niedrigen Anfangszinsen oder wahlweise mit einem Wohnbauscheck von 18.900 €, der nicht zurückgezahlt wird. Dazu kommen Zuschüsse für energiesparende Maßnahmen, die nach Punkten und Nutzfläche berechnet werden, und 2.500 € je Kind. Die Nutzfläche muss zwischen 30 und 150 m² liegen, und das Haus braucht ein hocheffizientes Heizsystem und eine Photovoltaikanlage.

Die Tiroler Wohnbauförderung kombiniert eine Grundförderung als Kredit oder Wohnbauscheck mit Zuschüssen für energiesparende Bauweise, Kinder und Sicherheit. Wer effizient baut, bekommt einen großen Teil der Förderung als Zuschuss. Hier lesen Sie die Voraussetzungen, die Höhe der Förderung, ein Rechenbeispiel des Landes und den Ablauf, Stand Ausgabe 1. Jänner 2026.

54.000 €
Förderungskredit für ein Eigenheim, Laufzeit 37,5 Jahre
18.900 €
Wohnbauscheck statt Kredit, ohne Rückzahlung
2.500 €
Zuschuss je Kind mit Familienbeihilfe

Kredit oder Wohnbauscheck?

Sie wählen zwischen zwei Formen der Grundförderung (Land Tirol, Eigenheime):

FörderungskreditWohnbauscheck
Höhe54.000 €18.900 €, das sind 35 % des möglichen Kredits
Rückzahlung37,5 Jahre; in den Jahren 1 bis 5 nur 0,2 % Zinsen und 0,3 % Tilgung, danach stufenweise steigend bis 3,0 % Zinsen ab dem 31. JahrKeine
GrundbuchPfandrecht und VeräußerungsverbotNur Eintragung des Eigentums
BindungSolange Pfandrecht und Veräußerungsverbot eingetragen sindFreie Verfügbarkeit nach 10 Jahren

Beide Formen lassen sich mit den Zusatzförderungen kombinieren. Der Wohnbauscheck ist ein Zuschuss, den Sie bei Einhaltung der Bedingungen nicht zurückzahlen; der Kredit bringt mehr Geld, das Sie über lange Zeit zu sehr niedrigen Anfangskonditionen zurückzahlen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Voraussetzungen für die Eigenheimförderung in Tirol
  • Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen und 30 bis 150 m² Nutzfläche je Wohnung laut bewilligten Bauplänen.
  • Heizwärmebedarf HWB Ref,RK höchstens 10 × (1 + 3,0 / lc) kWh/m²a, oder Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE bis 0,75 mit HWB höchstens 13 × (1 + 3,0 / lc) kWh/m²a.
  • Hocheffizientes alternatives Energiesystem, etwa eine Wärmepumpe mit grundsätzlich höchstens 40 °C Vorlauftemperatur, Biomasse oder erneuerbare Fernwärme.
  • Photovoltaikanlage mit 18 Wp je m² beheizter Brutto-Grundfläche, mindestens 7 kWp.
  • Künftiger Hauptwohnsitz; Rechte an anderen Wohnungen spätestens 6 Monate nach dem Bezug aufgeben.
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.

Quelle: Merkblatt Eigenheime MBL-01, Ausgabe 1.1.2026. Das Familieneinkommen, ein Zwölftel des jährlichen Nettoeinkommens, darf 3.800 € bei einer Person, 6.300 € bei zwei und 6.780 € bei drei Personen nicht übersteigen, plus 480 € je weiterer Person. Je begonnene 100 € über der Einkommensgrenze wird die Förderung um 25 % gekürzt.

Welche Zuschüsse gibt es zusätzlich?

Der Zuschuss für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen wird aus Punkten berechnet: Punkte × förderbare Nutzfläche × 15 € bei Gebäuden bis 300 m². Förderbar sind höchstens 95 m² bei ein oder zwei Personen, 105 m² bei drei und 120 m² ab vier Personen (Merkblatt Zusatzförderungen MBL-12).

MaßnahmeZuschuss
Heizwärmebedarf bis 10 × (1 + 3,0 / lc)5 Punkte; mit Komfortlüftung und HWB bis 23 kWh/m²a 7 Punkte
Wärmepumpe oder Biomasseheizung4 Punkte
Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung3 Punkte
Ökologische Baustoffe, OI3 bis 90 oder bis 705 oder 7 Punkte
Luftdichtheit n50 bis 1,0 oder bis 0,6 je Stunde½ oder 1 Punkt
Passivhaus-Zertifizierung nach PHI oder klimaaktiv Gold1 Punkt
Photovoltaik125 € je kWp, höchstens 20 kWp

Beispiel des Landes: Ein Einfamilienhaus mit 130 m² Nutzfläche für vier Personen erreicht 14,5 Punkte: 5 für einen HWB Ref,RK von 30,2 kWh/m²a bei lc = 1,46, 4 für die Luft-Wasser-Wärmepumpe, 1 für Außenraffstores, 3 für die Komfortlüftung, ½ für die klimaaktiv-Bronze-Deklaration und 1 für n50 bis 0,6. Der Zuschuss beträgt 14,5 × 120 m² × 15 € = 26.100 €.

Kernaussage

In Tirol zahlt sich effizientes Bauen doppelt aus: Wärmepumpe, Lüftung, Luftdichtheit und ökologische Baustoffe bringen Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen, zusätzlich zu Kredit oder Wohnbauscheck.

Wie läuft das Verfahren ab?

Reichen Sie das Ansuchen spätestens sechs Monate nach Baubeginn ein. Nach technischer und rechtlicher Prüfung erhalten Sie die Förderungszusicherung. Beim Kredit werden Pfandrecht und Veräußerungsverbot im Grundbuch eingetragen; beim Wohnbauscheck genügt die Eintragung des Eigentumsrechts. Ausgezahlt wird frühestens zum Termin laut Zusicherung und nach Baufortschritt: 60 % bei Dachgleiche, insgesamt 90 % nach dem Einsetzen der Fenster und der Rest bei der Endabrechnung, wenn das Haus fertiggestellt und bezogen ist. Auch die Zusatzförderungen werden bei der Endabrechnung festgesetzt und ausgezahlt.

Was bedeutet das für ein BioBuilds-Haus?

BioBuilds-Häuser werden mit einem Passivhaus-zertifizierten Bausystem gefertigt; in der Ausbaustufe Schlüsselfertig sind Wärmepumpe und Zehnder-Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung enthalten. Fertiggestellte BioBuilds-Häuser erreichen beim Blower-Door-Test im Schnitt einen n50-Wert von 0,4 h⁻¹ bei 50 Pa; für Ihr Haus zählt der Test vor Ort. Photovoltaik gibt es als Option mit Kits von 6 bis 12 kWp, die Sie mit der Tiroler Mindestgröße abgleichen. Die Punktzahl ergibt sich aus den Nachweisen für Ihr konkretes Haus, etwa dem Energieausweis und dem Luftdichtheitstest; die Zertifizierung des BioBuilds-Bausystems ersetzt keine PHI-Gebäudezertifizierung.

Ein Sanctuary 142 kostet ab 361.000 € Schlüsselfertig, inkl. 20% USt. Den Überblick über alle Bundesländer gibt unser Artikel zur Wohnbauförderung 2026; Ihr Haus konfigurieren Sie im Konfigurator.

Häufig gestellte Fragen

Die Grundförderung beträgt 54.000 € als Kredit über 37,5 Jahre oder wahlweise 18.900 € als Wohnbauscheck ohne Rückzahlung. Dazu kommen Zuschüsse für energiesparende Maßnahmen nach Punkten und Nutzfläche, im Beispiel des Landes 26.100 €, sowie 2.500 € je Kind. Die Zuschüsse zahlen Sie nicht zurück.
Eine Grundförderung von 18.900 €, also 35 % des möglichen Förderungskredits, die nicht zurückgezahlt wird. Es gibt keine Sicherstellung im Grundbuch, und nach 10 Jahren können Sie über das Eigenheim frei verfügen. Der Wohnbauscheck lässt sich mit den Zusatzförderungen kombinieren.
Maßgeblich ist ein Zwölftel des jährlichen Nettoeinkommens: höchstens 3.800 € bei einer Person, 6.300 € bei zwei und 6.780 € bei drei Personen, plus 480 € je weiterer Person. Je begonnene 100 € über der Einkommensgrenze kürzt das Land die Förderung um 25 %. Rechnen Sie Ihr Einkommen deshalb vor dem Ansuchen genau nach.
Spätestens sechs Monate nach Baubeginn, laut Merkblatt Eigenheime. Danach prüft das Land das Ansuchen, sichert die Förderung zu und zahlt den Kredit nach Baufortschritt aus. Die Zusatzförderungen setzt es bei der Endabrechnung fest, wenn das Haus fertig und bezogen ist.
Ja, für die Eigenheimförderung ist eine Photovoltaikanlage mit 18 Wp je m² beheizter Brutto-Grundfläche vorgesehen, mindestens 7 kWp. Zusätzlich gibt es für Photovoltaik einen Zuschuss von 125 € je kWp, höchstens für 20 kWp, im Rahmen der Zusatzförderung. Planen Sie die Anlage deshalb gleich mit dem Haus.
AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
Zertifizierte Passivhaus-Beraterin mit 8 Jahren Erfahrung im Holzriegel- und Fertighausbau. Sie unterstützt Familien in ganz Europa dabei, intelligentere und gesündere Häuser zu bauen.

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