Die Wohnbauförderung unterstützt den Bau eines selbst genutzten Eigenheims durch Landesdarlehen, Zinsenzuschüsse oder einmalige Zuschüsse. Höhe, Einkommensgrenzen, Wohnfläche und Antragsfrist hängen vom Bundesland ab. Auch ein Fertigteilhaus kann gefördert werden, wenn das konkrete Vorhaben die Bedingungen erfüllt. Klären Sie die Förderung vor der Auftragsvergabe, denn die Einreichfrist ist je nach Land unterschiedlich.
Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache: Neun Bundesländer haben neun Förderungsrichtlinien. Wer ein Fertigteilhaus oder ein anderes Eigenheim baut, sollte die Regeln des eigenen Landes deshalb vor dem Grundstückskauf kennen, weil Lage, Wohnfläche und Energiekennzahl über die Förderung mitentscheiden. Dieser Überblick vergleicht die Eigenheimförderung aller neun Bundesländer zum 16.10.2026. Er behandelt den Neubau für den eigenen Hauptwohnsitz, nicht die Sanierung, Wohnbeihilfe oder den Kauf einer bestehenden Immobilie.
Wie funktioniert die Wohnbauförderung für ein Eigenheim?
Für den Eigenheimneubau gibt es drei wesentliche Förderungsarten. Ob sie sich kombinieren lassen oder nur alternativ angeboten werden, bestimmt das jeweilige Programm:
- Landesdarlehen müssen Sie zurückzahlen. Zinssatz und Rückzahlungsraten können während der Laufzeit steigen, etwa in Tirol.
- Zinsenzuschüsse senken die Zinsbelastung eines Bankdarlehens für einen bestimmten Zeitraum. Die Kreditsumme selbst bleibt rückzahlbar.
- Nicht rückzahlbare Zuschüsse müssen Sie bei Einhaltung der Förderungsbedingungen nicht zurückzahlen, etwa den Tiroler Wohnbauscheck.
Prüfen Sie vor der Planung die Hauptwohnsitzpflicht, die persönlichen Förderungsbedingungen, das anrechenbare Haushaltseinkommen sowie die zulässige und förderbare Nutzfläche. Dazu kommen die energetischen Anforderungen des Landes und eine gesicherte Finanzierung. Auch Mindestflächen sind relevant: Oberösterreich verlangt mindestens 80 m² je Wohnung. Die Baubewilligung ersetzt keine förderrechtliche Zustimmung zum Baubeginn. Quelle: Land Oberösterreich.
Wohnbauförderung 2026 in den Bundesländern
| Bundesland | Förderung für das neue Eigenheim | Besonderheiten 2026 |
|---|---|---|
| Niederösterreich | Landesdarlehen: 1 % jährlich, wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahre; 300 € je Punkt, höchstens 140 Punkte = 42.000 € aus dem Punktesystem; ab 2027 bei 151 bis 170 m² Wohnnutzfläche 150 € je Punkt | Familienpaket zusätzlich: etwa 10.000 € je versorgungsberechtigtem Kind und 10.000 € für eine Jungfamilie nach Landesdefinition |
| Oberösterreich | HYPO-Darlehen: Basis 75.000 €, zusätzlich 15.000 € je förderfähigem Kind und 5.000 € für barrierefreies Bauen | Zinsenzuschuss auf 1,5 % für 10 Jahre; Gesamtlaufzeit 35 Jahre, danach variabel. Aktion bis 31.12.2027; mindestens 80 m² je Wohnung |
| Steiermark | Landesdarlehen: 30.000 € für eine Person, zusätzlich 10.000 € für die Partnerin oder den Partner und 5.000 € je weiterer nahestehender Person; insgesamt höchstens 80.000 € | 30 Jahre, Zinsen höchstens 1,5 % jährlich; Zuschläge von je 10.000 € etwa für nachwachsende Rohstoffe und Jungfamilien. Seit 01.03.2026, vorerst bis 31.12.2026, budgetabhängig |
| Tirol | Bei nicht verdichteter Bauweise: 54.000 € Förderungskredit oder alternativ 18.900 € Wohnbauscheck, entsprechend 35 % | Kredit: höchstens 37,5 Jahre, anfangs 0,2 %, später bis 3 % Zinsen. Kinderzuschuss 2.500 € je förderfähigem Kind; 30 bis 150 m² Nutzfläche |
| Salzburg | Einmalzuschuss von 15.000 € für ein Eigenheim auf unbebautem Grundstück; andere Beträge für Nachverdichtung und Baulandsicherungsmodelle | Förderkontingent 2026 ausgeschöpft. Mindestinvestition 200.000 € und Bankfinanzierung von mindestens 30 % der Baukosten; neue Anträge laut Land ab 11.01.2027 |
| Kärnten | Förderungskredit: Basis 900 € je m² förderbarer Nutzfläche, mögliche Boni und Annuitätenzuschüsse; 30 Jahre | 0,5 % jährlich in den ersten 20 Jahren, danach 1,5 %. Für die Errichtung vor Baubeginn ansuchen und Förderungszusicherung annehmen oder schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn erhalten |
| Vorarlberg | Basisförderungskredit: 30.000 € für ein Eigenheim, 40.000 € für ein Doppel- oder Reihenhaus nach Richtlinie; mit Zuschlägen höchstens 100.000 € je Wohnung | Zum Beispiel zusätzlich 15.000 € je Kind mit Familienbeihilfe. 35 Jahre; gestaffelte Zinsen von 1 % bis 5 % oder alternativ 3,3 % fix. Antrag vor Bezug |
| Burgenland | Landesdarlehen: 0,9 % jährlich, 30 Jahre; Basisbetrag etwa 45.000 € bei 60 bis 100 m², angepasst nach Einkommen, Energiequalität und Zuschlägen | Insgesamt höchstens 70 % der anerkannten Gesamtbaukosten. Antrag spätestens 24 Monate nach Erteilung der Baubewilligung oder Baufreigabe |
| Wien | Landesdarlehen für Eigenheime auf Eigengrund: 365 € je m² angemessener, tatsächlich errichteter Nutzfläche; 30 Jahre | Flächenansatz nach Haushaltsgröße; Wohnung höchstens 150 m². Früherer Baubeginn unter Bedingungen möglich; bei Antragstellung Baubewilligung grundsätzlich höchstens drei Jahre alt |
Offizielle Quellen zur Tabelle: Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Salzburg, Kärnten, Informationsblatt vom Juli 2026, Vorarlberg, Richtlinie Juli 2025/2026, Burgenland und Wien, rechtliche Hinweise.
Ein Fertigteilhaus kann über die Eigenheimförderung unterstützt werden. Entscheidend sind das konkrete Bauvorhaben und Ihr Haushalt. Die Bauweise allein begründet weder einen Förderungsanspruch noch einen bestimmten Zuschlag.
In der Steiermark muss das Eigenheim grundsätzlich im Siedlungsschwerpunkt liegen; eine Ausnahme besteht beim Zuschlag für Generationen-Wohnen. Zulässig sind höchstens 150 m² konditionierte Fläche laut Energieausweis, ab sechs Haushaltsangehörigen 170 m². Land Steiermark.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die folgenden Grenzen gelten zum 16.10.2026 für die ungekürzte Förderung. Vergleichen Sie die Beträge erst, nachdem Sie geprüft haben, welche Personen und Einkünfte das Land einrechnet:
- Niederösterreich: jährlich 60.000 € bei einer Person, 90.000 € bei zwei Personen, zusätzlich 10.000 € je weiterer Person. Die Landesbroschüre nennt Nettoeinkommen ohne Sonderzahlungen. Broschüre, Seite 7.
- Oberösterreich: jährlich 50.000 € bei einer Person und 85.000 € bei zwei Personen; für weitere Personen gelten die Zuschläge der Richtlinie. Maßgeblich ist das nach Landesregeln berechnete Jahreshaushaltseinkommen, grundsätzlich aus dem Vorjahr. Broschüre, Seite 6.
- Steiermark: jährlich 49.600 € netto bei einer Person, 74.400 € bei zwei Personen, zusätzlich 6.570 € je weiterer nahestehender Person. Je 1.310 € Überschreitung sinkt die Förderung um 20 Prozentpunkte. Richtlinie, Abschnitt 3.
- Tirol: monatlich 3.800 € bei einer Person, 6.300 € bei zwei und 6.780 € bei drei Personen, zusätzlich 480 € je weiterer Person. Gemeint ist ein Zwölftel des anrechenbaren Jahresnettoeinkommens, nicht nur das laufende Monatsgehalt. Richtlinie, Abschnitt 2.2.2.
Ob bei einer Überschreitung eine Kürzung möglich ist oder die Förderung entfällt, richtet sich nach dem Land. Für die übrigen Länder führen die Quellen unter der Tabelle zu den jeweiligen Einkommensregeln.
Zwei Rechenbeispiele: Darlehen ist nicht gleich Zuschuss
Niederösterreich: Angenommen, das Land erkennt 65 Basispunkte zu und Ihr Haushalt erfüllt die Jungfamilienregel mit einem versorgungsberechtigten Kind und mindestens einem Elternteil unter 35 Jahren. Dann ergeben 65 × 300 € plus 10.000 € Jungfamilienförderung plus 10.000 € Kinderförderung ein rückzahlbares Darlehen von 39.500 €. Weitere Punkte oder Zuschläge sind dabei nicht eingerechnet. Berechnungsregeln des Landes.
Oberösterreich: Bei zwei Kindern, die die Förderungsbedingungen erfüllen, erhöht sich das Basisdarlehen von 75.000 € um zweimal 15.000 € auf 105.000 € Bankdarlehen. Bei Wahl der Fixzinsaktion beträgt die Verzinsung zehn Jahre lang 1,5 %. Die Förderung ist der Zinsenzuschuss; die 105.000 € müssen Sie zurückzahlen. Förderaktion des Landes.
Welche Rolle spielt die Energiekennzahl?
Der österreichische Energieausweis weist mehrere Kennzahlen aus. Welche davon für die Förderung zählt, bestimmt die Landesrichtlinie. In Niederösterreich ist der Referenz-Heizwärmebedarf HWB Ref,RK maßgeblich. Sein Grenzwert hängt von der Gebäudegeometrie ab; Wärmerückgewinnung durch eine Lüftungsanlage wird in dieser Kennzahl nicht berücksichtigt. Erklärung des Landes zum HWB.
Photovoltaik und Wohnraumlüftung können in Niederösterreich Ergänzungspunkte bringen. Eine Anlage, die bei Variante B bereits für die Basisförderung erforderlich ist, erhält dafür nicht automatisch nochmals Punkte. Bewirken spätere Änderungen eine geringere Förderung, kann eine teilweise oder vollständige Rückzahlung nötig werden. NÖ Eigenheimbroschüre, Seiten 13 und 26.
BioBuilds verwendet das Passivhaus-zertifizierte Bausystem MODULAR. Für BioBuilds-Standardmodelle liegt der Zielwert des jährlichen Heizwärmebedarfs bei rund 15 kWh/m² nach PHPP. Dieser PHPP-Wert ist kein österreichischer HWB-Wert; für die Förderung zählt der Energieausweis Ihres Projekts. Der tatsächliche Bedarf hängt unter anderem von Standort, Ausrichtung und Konfiguration ab.
In der Ausbaustufe Schlüsselfertig sind eine Zehnder-Lüftung mit Wärmerückgewinnung und eine Wärmepumpe enthalten; Photovoltaik gibt es als Option. Für die Förderung müssen der österreichische Energieausweis und die technischen Nachweise zum konkreten Projekt passen. Lassen Sie auch das vorgesehene Heizsystem prüfen. Über Punkte, Zuschläge und Förderfähigkeit entscheidet die Förderstelle anhand aller Voraussetzungen, nicht allein anhand der Zertifizierung des Bausystems.
Wie viel kostet ein Fertigteilhaus vor Förderung?
Ein BioBuilds Wanderlust 48 kostet ab 79.000 € in der Ausbaustufe Technikfertig und ab 135.000 € in der Ausbaustufe Schlüsselfertig, ein Serenity 95 Schlüsselfertig ab 250.000 €, jeweils inkl. 20% USt. Diese Hauspreise gelten unabhängig von einer Förderungszusage.
Grundstück, Fundament und Anschlüsse kommen hinzu; der Transport wird für den Zielort separat kalkuliert. Die Montage vor Ort vereinbaren Sie mit den lokalen Partnern von BioBuilds ohne zusätzliche Montagekosten. Kran und weitere Arbeiten am Grundstück zählen zu den Baunebenkosten. Ein Landesdarlehen deckt einen Teil der Finanzierung ab, ohne den Kaufpreis zu vermindern. Planen Sie den verbleibenden Finanzierungsbedarf und die Zahlungszeitpunkte mit Ihrer Bank. Mehr dazu lesen Sie unter Finanzierung eines Fertigteilhauses.
Die Förderstellen rechnen mit der Nutzfläche laut Einreichplänen, nicht mit dem Modellnamen. Die Innenflächen der BioBuilds-Modelle betragen je nach Grundriss 35,54 bis 35,87 m² beim Wanderlust 48, 77,06 bis 78,21 m² beim Serenity 95, 120,41 bis 121,54 m² beim Sanctuary 142 und 162,68 bis 164,19 m² beim Bloom 190. Vergleichen Sie diese Werte mit den Flächengrenzen Ihres Landes, etwa mindestens 80 m² je Wohnung in Oberösterreich oder höchstens 150 m² in Tirol und Wien, und lassen Sie die maßgebliche Fläche anhand der Einreichpläne bestätigen.
Für die Kosten rund um den Grundstückskauf lesen Sie unseren Artikel zur Grunderwerbsteuer, für die Genehmigung den Artikel zu Baubewilligung und Bauanzeige.
So gehen Sie bei der Wohnbauförderung vor
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Frist ist nicht österreichweit einheitlich. Für den Eigenheimneubau gelten zum 16.10.2026 insbesondere:
- Niederösterreich: Beim selbst errichteten Eigenheim darf die Fertigstellung bei Einreichung noch nicht angezeigt sein. Für Bauträgerprojekte gelten Ausnahmen. NÖ Eigenheimbroschüre, Seite 21.
- Oberösterreich: Vor Baubeginn ansuchen und die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn abwarten. Das bloße Absenden des Antrags reicht nicht. OÖ Förderaktion.
- Steiermark: Die Bauführung darf noch nicht abgeschlossen sein. Bezug, Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige schließen die Förderung aus. Land Steiermark.
- Tirol: Grundsätzlich vor Baubeginn. Errichten natürliche Personen das Haus in Eigenregie, ist das Ansuchen bis spätestens sechs Monate nach Baubeginn möglich. Richtlinie, Abschnitt 10.2.1.
In Salzburg muss das Ansuchen grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach der Baubeginnanzeige erfolgen. Das ausgeschöpfte Kontingent 2026 ist davon getrennt zu beachten: Eine noch laufende Frist bedeutet nicht, dass ein Antrag derzeit möglich ist. Land Salzburg.
Welche Unterlagen und Auszahlungen sollten Sie einplanen?
Bereiten Sie je nach Landescheckliste Eigentums- oder Baurechtsnachweis, Baubewilligung und genehmigte Pläne, Energieausweis, Einkommensnachweise, Nachweise für Kinder und Zuschläge sowie den Finanzierungsplan vor. In der Steiermark ist zusätzlich ein Energieberatungsprotokoll einer anerkannten Stelle erforderlich. Bei Förderungsdarlehen müssen Sie auch die verlangte Sicherstellung im Grundbuch mit der Bank abstimmen.
Auszahlungen sind an Bedingungen und Baufortschritte gebunden. Niederösterreich sieht etwa 30 % bei Kellerdecke oder Fundamentplatte, weitere 60 % beim Rohbau mit eingedecktem Dach und 10 % bei der Endabrechnung vor. Stimmen Sie diese Termine mit den vertraglichen Zahlungen für Ihr Fertigteilhaus ab. NÖ Richtlinien, § 15.
Die Länder bieten Beratung an, oft über die Wohnbauförderungsabteilung oder eine Energieberatungsstelle. Details zu einzelnen Ländern finden Sie in unseren Artikeln zur Wohnbauförderung in Niederösterreich, in Tirol und in der Steiermark. Wie Ihr Haus aussehen und was es kosten kann, sehen Sie im Konfigurator.






