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Wohnbauförderung Niederösterreich 2026: Punkte und Beispiele
Leitfaden

Wohnbauförderung Niederösterreich 2026: Punkte und Beispiele

AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
24. Oktober 2026
6 Min. Lesezeit

Niederösterreich fördert den Bau eines Eigenheims mit einem Landesdarlehen zu 1 % Zinsen über 27,5 oder 34,5 Jahre. Die Höhe ergibt sich aus Punkten für Energieeffizienz, Haustechnik, Ökologie und Lage, je Punkt 300 €, höchstens 42.000 €, plus Familienpaket von 10.000 € je Kind. Das Haushaltseinkommen darf netto 60.000 € für eine Person und 90.000 € für zwei Personen nicht übersteigen.

Die Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich ist ein günstiges Darlehen, kein Zuschuss. Ihr großer Vorteil: Sie belohnt jedes Detail, das ein Haus effizienter und nachhaltiger macht, mit Punkten und damit mit mehr Darlehen. Hier lesen Sie, wie das Punktesystem funktioniert, was das Familienpaket bringt, welche Voraussetzungen gelten und wann das Geld fließt, Stand der Landesbroschüre Jänner 2026.

1 %
Zinssatz des Landesdarlehens, Laufzeit 27,5 oder 34,5 Jahre
300 €
Darlehen je Förderpunkt beim Eigenheim, höchstens 140 Punkte
10.000 €
zusätzlich je versorgungsberechtigtem Kind aus dem Familienpaket

Wie funktioniert das Punktesystem?

Die Höhe des Darlehens ergibt sich aus Punkten für energieeffiziente und nachhaltige Bauweise, einem Bonus für die Lage und dem Familienpaket (Land Niederösterreich, Eigenheimbroschüre). Beim Eigenheim ist jeder Punkt 300 € wert.

PunktegruppeWas zähltPunkte
BasisförderungHeizwärmebedarf HWB Ref,RK unter dem Grenzwert für die Kompaktheit des Hauses, dazu Wärmepumpe, biogene Heizung oder Fernwärme; bei Variante A auch direktelektrische Heizung mit hocheffizienter Wohnraumlüftung und PV ab 2 kWp65
ErgänzungspunkteEtwa Photovoltaik ab 2 kWp (10) oder ab 4 kWp (15), Batteriespeicher (3), Wohnraumlüftung (10), ökologische Baustoffe (bis 10), passiver Sonnenschutz (5)bis 35
LagequalitätBauplatz im Ortskern oder in einer Abwanderungsgemeindebis 40
Höchstwert140 Punkte × 300 €42.000 €

Bei Variante A gilt ein niedrigerer Grenzwert für den Heizwärmebedarf als bei Variante B. Variante B verlangt zusätzlich eine Photovoltaikanlage ab 2 kWp, eine Solaranlage ab 4 m² oder eine Wohnraumlüftung. Diese Mindestausstattung bringt keine Ergänzungspunkte; bei einer größeren Anlage sind sie möglich, etwa 10 Punkte für 4 kWp PV. Beide Varianten bringen 65 Basispunkte. Maßgeblich ist der Referenz-Heizwärmebedarf HWB Ref,RK im Energieausweis, der Wärmegewinne aus der Lüftung nicht berücksichtigt (Land NÖ, Heizwärmebedarf).

Was bringt das Familienpaket?

Familienpaket der NÖ Wohnbauförderung
  • Jungfamilie mit mindestens einem versorgungsberechtigten Kind im Haushalt, wenn bei der Einreichung ein Partner oder der alleinerziehende Elternteil unter 35 ist: 10.000 €.
  • Je versorgungsberechtigtem Kind im Haushalt: 10.000 €.
  • Je behindertem Kind mit erhöhter Familienbeihilfe: 10.000 €.
  • Bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 55 % oder Pflegegeld ab Stufe II: 10.000 €.
  • Arbeitnehmerförderung, einmal pro Antrag, bei unselbständiger Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Monate und seit mindestens drei Jahren bestehendem Hauptwohnsitz in NÖ: 3.000 €. Auch der Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pension zählt als Erwerbstätigkeit.

Beispiel aus der Landesbroschüre: Eine Jungfamilie mit zwei Kindern baut ein Eigenheim mit Wärmepumpe und erreicht 65 Basispunkte plus 14 Ergänzungspunkte, also 79 Punkte. Das ergibt 23.700 €, dazu 30.000 € Familienpaket und 3.000 € Arbeitnehmerförderung: 56.700 € Wohnbaudarlehen.

Kernaussage

Jeder Punkt ist 300 € wert. Planen Sie Lüftung, Photovoltaik und ökologische Baustoffe deshalb schon vor der Einreichung ein. Zusätzliche Punkte hängen von der Variante ab und sind auf insgesamt 35 Ergänzungspunkte begrenzt.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Einkommen: Das Jahreseinkommen der künftigen Bewohner, netto ohne Sonderzahlungen, darf 60.000 € bei einer Person und 90.000 € bei zwei Personen nicht übersteigen, plus 10.000 € je weiterer Person.
  • Person: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte, etwa EWR-Bürger, und Hauptwohnsitz im Eigenheim ab Fertigstellung.
  • Zeitpunkt: Die Baubewilligung muss erteilt sein; bei der Einreichung darf die Fertigstellung noch nicht angezeigt sein.
  • Ausführung: Für alle Arbeiten sind befugte Gewerbetreibende heranzuziehen.
  • Sicherstellung: Das Darlehen wird im Grundbuch sichergestellt, zusammen mit einem Veräußerungsverbot zugunsten des Landes.

Wann wird das Darlehen ausgezahlt?

Das Land zahlt nach Einverleibung im Grundbuch in höchstens drei Teilen nach bestätigtem Baufortschritt aus: 30 % nach Keller samt Decke oder fertiger Fundamentplatte, 60 % nach dem Rohbau mit eingedecktem Dach und 10 % nach der Fertigstellung. Die Rückzahlung beginnt am zweitnächsten Rückzahlungstermin nach der 90-%-Auszahlung. Die Raten sind halbjährlich am 1. April und 1. Oktober fällig; in den ersten fünf Jahren zahlen Sie bei 27,5 Jahren Laufzeit jährlich 2 % des Darlehens, bei 34,5 Jahren 1,4 %. Die Laufzeit wählen Sie beim Antrag und können sie danach nicht mehr ändern. Das Endabrechnungsformular müssen Sie innerhalb von fünf Jahren ab Darlehensbewilligung vorlegen.

Was ändert sich 2027?

Mit der 25. Änderung der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien gelten ab 1. Jänner 2027 neue Grenzen: Das geförderte Eigenheim darf höchstens 170 m² Wohnnutzfläche haben, und ein Punkt ist bis 150 m² weiterhin 300 € wert, bei 151 bis 170 m² nur 150 €. Bis dahin gilt der Punktwert von 300 € ohne Flächengrenze; ob ein 2026 eingebrachtes, aber erst 2027 bewilligtes Ansuchen noch nach den alten Regeln beurteilt wird, klären Sie mit der Abteilung Wohnungsförderung (NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019).

Was bedeutet das für ein BioBuilds-Haus?

In der Ausbaustufe Schlüsselfertig haben BioBuilds-Häuser eine Wärmepumpe und eine Zehnder-Lüftung mit Wärmerückgewinnung; Photovoltaik gibt es als Option. Welche Variante und wie viele Punkte Ihr Haus erreicht, ergibt der österreichische Energieausweis für Ihr Projekt. Serenity 95 und Sanctuary 142 bleiben unter 150 m² Wohnnutzfläche; ein Bloom 190 liegt mit rund 163 bis 164 m² Innenfläche ab 2027 in der Stufe mit 150 € je Punkt. Ein Serenity 95 kostet ab 250.000 € Schlüsselfertig, inkl. 20% USt.

Stimmen Sie die Zahlungen mit Ihrer Bank ab: BioBuilds verlangt 10 % zur Reservierung Ihres Angebots, 40 % für Material, 40 % für die Produktion und 10 % bei Lieferung, während das Landesdarlehen erst nach Fundament und Dach ausgezahlt wird. Den Überblick über alle Bundesländer gibt unser Artikel zur Wohnbauförderung 2026, die Finanzierung erklärt Fertigteilhaus finanzieren. Ihr Haus konfigurieren Sie im Konfigurator.

Häufig gestellte Fragen

Das Darlehen ergibt sich aus Punkten zu je 300 €, höchstens 140 Punkte, also 42.000 €, plus Familienpaket: 10.000 € für eine Jungfamilie und je Kind sowie 3.000 € Arbeitnehmerförderung. Eine Jungfamilie mit zwei Kindern und 79 Punkten erhält laut Land 56.700 € Darlehen. Ab 2027 ist ein Punkt bei 151 bis 170 m² Wohnnutzfläche nur 150 € wert.
Das Landesdarlehen ist mit 1 % jährlich im Nachhinein verzinst. Sie wählen beim Antrag eine Laufzeit von 27,5 oder 34,5 Jahren; die jährliche Rückzahlung beginnt bei 2 % beziehungsweise 1,4 % des Darlehens. Bei 27,5 Jahren steigt sie alle fünf Jahre; bei 34,5 Jahren gilt ab dem 21. Jahr bis zum Laufzeitende ein fester Satz von 4,6 %. Die Rückzahlungen verwaltet die HYPO NOE.
Das Jahreseinkommen der künftigen Bewohner, netto ohne Sonderzahlungen, darf 60.000 € bei einer Person und 90.000 € bei zwei Personen nicht übersteigen. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 10.000 €. Die genaue Berechnung erklärt das Land auf seiner Website.
Mit erteilter Baubewilligung und bevor die Fertigstellung des Hauses angezeigt ist. Die Rechtskraftbestätigung der Baubewilligung kann nachgereicht werden. Familienförderungen können Sie bis zur Fertigstellungsmeldung noch aufstocken. Reichen Sie online, per E-Mail oder bei der Abteilung Wohnungsförderung des Landes ein, und gehen Sie die Checkliste der Beilagen Punkt für Punkt durch.
Ja, wenn das Vorhaben alle Voraussetzungen erfüllt: Heizwärmebedarf laut Energieausweis, alternatives Heizsystem, Einkommen, Hauptwohnsitz und Ausführung durch befugte Gewerbetreibende. Die Bauweise selbst entscheidet nicht; Punkte bringen zum Beispiel Lüftung, Photovoltaik und ökologische Baustoffe. Lassen Sie den Energieausweis früh rechnen, damit Sie die Punkte vor der Einreichung kennen.
AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
Zertifizierte Passivhaus-Beraterin mit 8 Jahren Erfahrung im Holzriegel- und Fertighausbau. Sie unterstützt Familien in ganz Europa dabei, intelligentere und gesündere Häuser zu bauen.

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