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Förderung für ein energieeffizientes Haus 2026: der Überblick
Leitfaden

Förderung für ein energieeffizientes Haus 2026: der Überblick

AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
17. Juli 2026
7 Min. Lesezeit

Für den Neubau eines energieeffizienten Hauses gibt es 2026 keine einheitliche EU-Förderung. In Deutschland führt der Weg über KfW 297 oder KfW 300. Bei KfW 297 hängt die Kreditobergrenze von der Förderstufe ab; für bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit sind die QNG-Eignung und die Prüfung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich. In Österreich regeln die neun Bundesländer die Wohnbauförderung; in Rumänien gibt es zeitlich begrenzte Casa-Verde-Förderrunden.

Wer 2026 ein energieeffizientes Fertighaus finanzieren will, sollte zuerst das passende Förderprogramm klären und erst danach die Finanzierung kalkulieren. Der Fertighaus-Kostenguide behandelt den Hauspreis, der Baunebenkosten-Guide die Kosten rund um das Grundstück. Die Ratgeber zu Holzrahmenbau und Passivhaus erklären die technische Grundlage. Hier geht es ausschließlich um öffentliche Förderprogramme.

Förderbedingungen und Programmbudgets können sich im laufenden Jahr ändern. Alle Angaben entsprechen dem Stand Juli 2026. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen, bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen oder Ihre Finanzierung darauf aufbauen.

Welche Förderung gibt es 2026 für ein energieeffizientes Haus?

Hinter dem häufig gesuchten Begriff KfW-40-Förderung stehen bei einem neuen Wohngebäude 2026 vor allem zwei zinsgünstige Kreditprogramme. Entscheidend ist das gesamte Projekt, nicht allein die Gebäudehülle oder ein Produktzertifikat.

  • KfW 297, Klimafreundlicher Neubau: für den Bau oder den Ersterwerb eines klimafreundlichen Wohngebäudes; offen für Privatpersonen, Unternehmen und weitere Investoren.
  • KfW 300, Wohneigentum für Familien: für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren sowie für Alleinerziehende, die selbst einziehen. Bei einem Kind liegt die Einkommensgrenze bei 90.000 Euro pro Jahr, für jedes weitere Kind kommen 10.000 Euro hinzu. Für dasselbe Haus lassen sich KfW 300 und KfW 297 nicht kombinieren.

Für beide Programme gelten die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40. Die Zahl beschreibt den Primärenergiebedarf im Verhältnis zu einem Referenzgebäude: Ein Effizienzhaus 55 darf höchstens 55 Prozent des Referenzwertes erreichen, ein Effizienzhaus 40 höchstens 40 Prozent. Bei den hier beschriebenen klimafreundlichen Förderstufen kommen Grenzwerte für Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus hinzu; Heizungen mit Öl, Gas oder Biomasse sind ausgeschlossen.

150.000 Euro
derzeit höchste Kreditobergrenze bei KfW 297 pro Wohneinheit, nur mit QNG-Eignung
40 %
maximaler Primärenergiebedarf eines Effizienzhauses 40 gegenüber dem Referenzgebäude
2030
ab dann müssen alle neuen Gebäude in der EU Nullemissionsgebäude sein, öffentliche bereits ab 2028

Bei KfW 297 hängt die Kreditobergrenze von der Förderstufe ab. Die grundlegende klimafreundliche Förderstufe ermöglicht bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Die derzeit höchste Kreditobergrenze von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit setzt die projektbezogen zu prüfende QNG-Eignung voraus (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss jedes Projekt prüfen.

Das Verfahren folgt einer festen Reihenfolge:

Schritt 1
Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Geprüft werden das gesamte Haus, das Heizsystem, die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus und das Grundstück.
Schritt 2
Lassen Sie die Bestätigung zum Antrag erstellen. Erfüllt das konkrete Projekt die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40, stellt der Experte die BzA aus.
Schritt 3
Beantragen Sie den Kredit vor Vorhabenbeginn über Ihre Bank. KfW-Kredite werden über einen Finanzierungspartner vergeben; dabei gelten die KfW-Regeln zum Projektstart.
Schritt 4
Lassen Sie die Ausführung nach Fertigstellung bestätigen. Der Experte prüft, ob das Haus gemäß der geprüften Planung gebaut wurde.
Kernaussage

Ein Passivhaus-zertifiziertes System führt nicht automatisch zu einer KfW-Finanzierung. Maßgeblich ist das Gesamtprojekt. Die Bewertung umfasst die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40, die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus, das Heizsystem und das Grundstück. Deshalb steht die projektbezogene Prüfung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten am Anfang.

BIOBUILDS veröffentlicht diesen Leitfaden als europäischer Hersteller und zählt zu den preisgünstigsten Anbietern im zertifizierten Segment. Jedes Modell basiert auf einem Passivhaus-zertifizierten System: 35 cm starke Holzrahmenwände aus C24-Konstruktionsholz mit FSC-Zertifizierung, hocheffiziente STEICO-Holzfaserdämmung, Dreifachverglasung mit Passivhaus-zertifizierten Rahmen und eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Damit erhält der Energieeffizienz-Experte eine dokumentierte technische Ausgangslage für die Bewertung des Projekts als Effizienzhaus 40. Die Bewertung bleibt projektbezogen und obliegt dem Experten. Die KfW-Seite beschreibt den Ablauf für Deutschland im Detail.

Effizienzhaus 40 ist kein kWh-Wert

Beim Effizienzhaus 40 fließen mehrere Kriterien in die Bewertung ein: das Verhältnis des Primärenergiebedarfs zum Referenzgebäude, die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus, Vorgaben zum Heizsystem und die Bedingungen des Förderprogramms. Die Zahl 40 lässt sich deshalb nicht in einen Heizwärmebedarf pro Quadratmeter umrechnen.

Beim Passivhaus wird der Heizwärmebedarf separat in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Ein Passivhaus-zertifiziertes System bietet eine belastbare technische Grundlage, ersetzt aber weder die Effizienzhaus-40-Berechnung noch die projektbezogene Prüfung für die KfW-Finanzierung.

Der EU-Mindeststandard und nationale Programme

Seit 2020 müssen Neubauten in der EU dem Standard für Niedrigstenergiegebäude entsprechen. Die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verschärft diesen gesetzlichen Mindeststandard: Ab 2030 müssen alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein, bei neuen öffentlichen Gebäuden gilt das bereits ab 2028.

Die konkreten Förderprogramme bleiben national oder regional und sind an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Die KfW knüpft die Kreditvergabe beispielsweise an eine festgelegte Effizienzstufe, Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus, Vorgaben zum Heizsystem und eine Expertenprüfung. Die Einhaltung des Baurechts allein begründet keinen Anspruch auf die Finanzierung.

Wohnbauförderung in Österreich und Casa Verde in Rumänien

In Österreich verwaltet jedes der neun Bundesländer die Wohnbauförderung nach eigenen Regeln. Je nach Bundesland gibt es zinsgünstige Darlehen, Annuitätenzuschüsse oder direkte Zuschüsse, häufig abhängig vom Einkommen und von Projektkriterien. Eine einheitliche nationale Obergrenze gibt es nicht; die Bedingungen werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich ist deshalb die jeweils aktuelle Richtlinie des Bundeslandes.

In Rumänien verwaltet die AFM (Administrația Fondului pentru Mediu) das Programm Casa Verde. Die jüngsten Förderrunden betrafen Photovoltaikanlagen für Haushalte, nicht das Gebäude selbst. Die Förderrunden sind nur kurz geöffnet und können bereits nach wenigen Tagen enden, sobald das Budget ausgeschöpft ist. Stand Mitte 2026 gibt es kein dauerhaftes rumänisches Programm für das Haus selbst, das mit KfW vergleichbar wäre.

LandProgrammLeistungEntscheidende Bedingung
DeutschlandKfW 297, Klimafreundlicher NeubauZinsgünstiger Kredit, bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit; derzeit bis zu 150.000 Euro mit QNG-EignungEffizienzhaus 40 und projektbezogene Expertenprüfung; Antrag vor Vorhabenbeginn
DeutschlandKfW 300, Wohneigentum für FamilienZinsgünstiger Kredit für selbstnutzende FamilienEinkommensgrenze 90.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind; nicht mit KfW 297 kombinierbar
ÖsterreichWohnbauförderungDarlehen oder Zuschüsse nach den Regeln der neun BundesländerBedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland und ändern sich regelmäßig
RumänienCasa Verde, AFMZuschüsse zu Photovoltaikanlagen für HaushalteKurze Förderrunden; Budgets können rasch ausgeschöpft sein

Was gehört trotz Förderung in die Baufinanzierung?

Förderumfang und Projektkosten müssen getrennt betrachtet werden. Auch bei einem schlüsselfertigen Fertighaus bleiben Grundstück, Erdarbeiten, Genehmigungen, Fachplaner und Steuern Teil des Budgets. Im Rahmen von KfW 297 können anrechenbare Baunebenkosten sowie Planungs- und Zertifizierungskosten innerhalb der Kreditobergrenze berücksichtigt werden. Welche Positionen im konkreten Antrag anrechenbar sind, richtet sich nach den Programmregeln und der Projektprüfung.

Vollständig einplanen, bis die Projektprüfung abgeschlossen ist
  • Grundstückskauf
  • Baunebenkosten: Fundament, Kran, Hausanschlüsse und Erdarbeiten
  • Genehmigungen und Honorare für Fachplaner
  • Mehrwertsteuer auf Nettopreise: 19 % in Deutschland, 20 % in Österreich, 21 % in Rumänien

Der Baunebenkosten-Guide schlüsselt diese Positionen nach Hausmodell auf; der Fundament-Guide behandelt die Vorbereitung des Grundstücks. Eine KfW-Finanzierung verändert, wie anrechenbare Kosten finanziert werden; sie beseitigt diese Kosten aber nicht. Das Grundstück bleibt ein eigener Budgetposten.

Effizienz rechnet sich auch ohne Programm

Ein Haus auf Basis eines Passivhaus-zertifizierten Systems hat einen Heizwärmebedarf von rund 15 kWh/m² im Jahr. Im bestehenden europäischen Gebäudebestand liegt der Wert bei ungefähr 350 kWh/m². Diese separate Energiekennzahl ist nicht mit der KfW-Stufe gleichzusetzen, wirkt sich aber in jedem Winter auf die Betriebskosten aus. Der Heizkosten-Guide rechnet den Unterschied in Euro vor.

Planen Sie das Projekt so, dass es sich auch ohne Förderprogramm finanzieren lässt. Ein verfügbares Programm kann die Finanzierung dann verbessern, ohne das Projektbudget von einem begrenzten Fördertopf abhängig zu machen.

100.000-150.000 Euro
Kreditobergrenze bei KfW 297 pro Wohneinheit, abhängig von der Förderstufe; QNG-Eignung ist für die höchste Grenze erforderlich
KfW-Programmbedingungen, 2026

Häufig gestellte Fragen

Nein. Die EU setzt die Anforderungen: Niedrigstenergiegebäude seit 2020, Nullemissionsgebäude für alle Neubauten ab 2030 und für neue öffentliche Gebäude ab 2028. Beantragbare Programme sind national oder regional organisiert, darunter KfW in Deutschland, die Wohnbauförderung der neun österreichischen Bundesländer und die Casa-Verde-Runden in Rumänien.
Nein. Ein Passivhaus-zertifiziertes System ist eine belastbare technische Ausgangslage. Entscheidend ist die Bewertung des gesamten Projekts: die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40, die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus, das Heizsystem und das Grundstück. Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss jedes Projekt prüfen und die Bestätigung zum Antrag vor Vorhabenbeginn ausstellen.
Die Kreditobergrenze hängt von der Förderstufe ab: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit in der grundlegenden klimafreundlichen Stufe. Die derzeit höchste Kreditobergrenze von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit setzt die QNG-Eignung voraus; ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss jedes Projekt prüfen. Es handelt sich um zinsgünstige Kredite über einen Finanzierungspartner, nicht um Zuschüsse. KfW 300 ist ein separates Familienprogramm mit einer Einkommensgrenze von 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, die sich für jedes weitere Kind um 10.000 Euro erhöht.
Casa Verde wird von der AFM verwaltet und hat in den jüngsten Runden Photovoltaikanlagen für Haushalte statt des Gebäudes selbst gefördert. Die Förderrunden sind kurz und können ihr Budget innerhalb weniger Tage ausschöpfen. Stand Mitte 2026 gibt es kein dauerhaftes rumänisches Gegenstück zur KfW für das Haus selbst; prüfen Sie vor der Finanzplanung den aktuellen Status bei der AFM.
Grundstück, Fundament, Kran, Hausanschlüsse, Genehmigungen und Fachplaner bleiben Projektkosten. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer: 19 % in Deutschland, 20 % in Österreich und 21 % in Rumänien. Im Rahmen von KfW 297 können anrechenbare Baunebenkosten sowie Planungs- und Zertifizierungskosten innerhalb der Kreditobergrenze berücksichtigt werden; Programmregeln und Projektprüfung bestimmen den konkreten Umfang.
AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
Zertifizierte Passivhaus-Beraterin mit 8 Jahren Erfahrung im Holzrahmen- und Fertighausbau. Sie unterstützt Familien in ganz Europa dabei, intelligentere und gesündere Häuser zu bauen.

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