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Wohnbauförderung Steiermark 2026: bis zu 80.000 € Darlehen
Leitfaden

Wohnbauförderung Steiermark 2026: bis zu 80.000 € Darlehen

AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
26. Oktober 2026
5 Min. Lesezeit

Die Steiermark fördert neue Eigenheime 2026 mit einem Landesdarlehen über 30 Jahre zu höchstens 1,5 % Zinsen: 30.000 € für eine Person, 10.000 € für die Partnerin oder den Partner und je 5.000 € für weitere Angehörige, dazu je 10.000 € Zuschlag etwa für nachwachsende Rohstoffe oder Jungfamilien, insgesamt bis 80.000 €. Das Budget ist begrenzt und wird nach Eingang der Anträge vergeben.

Seit 1. März 2026 gibt es in der Steiermark eine Eigenheimförderung für den Neubau. Sie ist ein günstiges Landesdarlehen, an klare Voraussetzungen gebunden und budgetabhängig, voraussichtlich bis Ende 2026. Hier lesen Sie, wie hoch das Darlehen ist, welche Zuschläge es gibt, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Antrag stellen.

80.000 €
höchstes Landesdarlehen pro Förderungsansuchen
1,5 %
höchster Zinssatz, Laufzeit 30 Jahre
10.000 €
Zuschlag für nachwachsende Rohstoffe wie Holz und Holzfaser

Wie hoch ist die Eigenheimförderung in der Steiermark?

Das Landesdarlehen setzt sich aus einem Grundbetrag nach Haushaltsgröße und Zuschlägen zusammen (Land Steiermark, Förderungsrichtlinie Eigenheim, Stand März 2026):

BausteinBetrag
Grundbetrag für eine Person30.000 €
Ehepartner, Lebensgefährte oder eingetragener Partner+ 10.000 €
Jede weitere im Haushalt lebende nahestehende Person+ 5.000 €
Zuschlag Verwendung nachwachsender Rohstoffe+ 10.000 €
Zuschlag Jungfamilie+ 10.000 €
Zuschlag Generationen-Wohnhaus oder Eigenheime in Gruppeje + 10.000 €
Höchstbetrag pro Ansuchen80.000 €

Beispiel: Ein Paar mit zwei sorgepflichtigen Kindern, bei dem beide Elternteile unter 35 Jahre alt sind, baut ein Holzhaus mit Holzfaserdämmung, das die Kriterien für nachwachsende Rohstoffe erfüllt: 30.000 € + 10.000 € + 2 × 5.000 € + 10.000 € Jungfamilie + 10.000 € nachwachsende Rohstoffe = 70.000 € Landesdarlehen. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre bei höchstens 1,5 % Zinsen pro Jahr. Die halbjährliche Rate beträgt in den Jahren 1 bis 5 jeweils 1,125 % des ursprünglichen Darlehensbetrags, davon 0,125 % Zinsen, und steigt gestaffelt auf 2,75 % in den Jahren 26 bis 30.

Wann gibt es den Zuschlag für nachwachsende Rohstoffe?

Holzfaser-Dämmplatten, Zellulose, Hanf, Flachs, Holzwolle-Leichtbauplatten, Kork, Schafwolle und Stroh gelten als nachwachsende Dämmstoffe. Der Zuschlag setzt voraus, dass entweder die oberirdischen Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen überwiegend aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz bestehen und mindestens 50 % der gedämmten Flächen der Gebäudehülle nachwachsend gedämmt sind, oder dass mindestens 75 % der gedämmten Flächen nachwachsend gedämmt sind. Erdberührte Bauteile und Flachdächer zählen bei dieser Flächenberechnung nicht mit. Den Nachweis führen Sie mit Produktdatenblatt, Rechnung und Fotos.

Kernaussage

Der Holzbau zahlt sich in der Steiermark direkt aus: Eine tragende Holzkonstruktion mit Holzfaserdämmung kann den Zuschlag von 10.000 € bringen. Klären Sie den Nachweis schon bei der Planung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Voraussetzungen der steirischen Eigenheimförderung
  • Eigenheim mit ein oder zwei Wohneinheiten im Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde, außer beim Zuschlag für Generationen-Wohnen. Eine Bestätigung der Gemeinde ist erforderlich, in Graz entfällt sie.
  • Mindestens 30 m² Nutzfläche nach dem Wohnbauförderungsgesetz; die konditionierte Fläche laut Energieausweis darf höchstens 150 m² betragen, ab sechs Personen 170 m².
  • Jahresnettoeinkommen bis 49.600 € für eine Person und bis 74.400 € für zwei, plus 6.570 € je weiterer Person; je 1.310 € darüber sinkt die Förderung um 20 Prozentpunkte.
  • Volljährigkeit, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung und Hauptwohnsitz im Eigenheim; die bisherige Wohnung binnen sechs Monaten aufgeben.
  • Bestätigung einer bautechnischen Energieberatung durch eine anerkannte Stelle.
  • Gesicherte Finanzierung des Restbetrags durch Eigenmittel, Eigenleistung oder weitere Darlehen.

Beim Ansuchen darf der Bau noch nicht abgeschlossen sein: Ist das Haus laut Melderegister bezogen oder liegt eine Fertigstellungsanzeige vor, ist keine Förderung mehr möglich.

Wie läuft der Antrag ab?

Sie stellen den Antrag online mit allen Pflichtunterlagen, darunter Einkommensnachweise, Grundbuchsauszug oder Kaufvertrag, Baubewilligungsbescheid, genehmigter Bauplan mit Nutzflächen, Nachweis der Energieberatung, Finanzierungsnachweise und die Bestätigung der Gemeinde. Unvollständige Ansuchen und „Blanko-Reservierungen“ lehnt das Land ab. Für den Zuschlag nachwachsende Rohstoffe kommt eine Bestätigung der Baufirma dazu.

Nach Bewilligung durch die Landesregierung und Sicherstellung im Grundbuch wird das Darlehen ausgezahlt; das Pfandrecht muss innerhalb von 70 % der anerkannten Gesamtbaukosten Platz finden. Das Haus ist in der Regel binnen drei Jahren fertigzustellen und zu beziehen. Das Gesamtbudget beträgt höchstens 18 Millionen Euro; wie viel davon noch verfügbar ist, zeigt das Land auf seiner Förderungsseite.

Das Förderungsansuchen und seine Beilagen sind gebührenfrei. Für die grundbücherliche Sicherstellung fallen laut Richtlinie Gerichtsgebühren an, wenn die Wohnungsgröße 130 m² überschreitet; bei mehr als fünf Haushaltsangehörigen liegt die Grenze bei 150 m². Über die Gebührenbefreiung im Einzelfall entscheidet das zuständige Bezirksgericht.

Was bedeutet das für ein BioBuilds-Haus?

BioBuilds-Häuser haben eine tragende Konstruktion aus C24-Holz und Holzfaserdämmung von STEICO, also genau die Art Bauweise, die der Zuschlag für nachwachsende Rohstoffe fördert; das flache Dach zählt bei der Flächenberechnung nicht mit. Ob Ihr Projekt alle Voraussetzungen erfüllt, prüft das Land anhand Ihrer Unterlagen. Ein Wanderlust 48 kostet in der Ausbaustufe Schlüsselfertig ab 129.000 €, inkl. 20% USt.

Den Überblick über alle Bundesländer gibt unser Artikel zur Wohnbauförderung 2026, die Kosten der Grundbucheintragung erklärt der Artikel zur Grundbuch-Eintragungsgebühr. Ihr Haus konfigurieren Sie im Konfigurator.

Häufig gestellte Fragen

Das Landesdarlehen beträgt 30.000 € für eine Person, plus 10.000 € für die Partnerin oder den Partner und 5.000 € je weiterer Person. Zuschläge von je 10.000 € gibt es etwa für nachwachsende Rohstoffe und Jungfamilien. Höchstens sind 80.000 € pro Ansuchen möglich.
Das Jahresnettoeinkommen darf 49.600 € bei einer Person und 74.400 € bei zwei Personen nicht übersteigen, plus 6.570 € je weiterer nahestehender Person. Je 1.310 € Überschreitung sinkt die Förderungshöhe um 20 Prozentpunkte. Einkommensnachweise brauchen Sie für alle Personen im Haushalt.
Das Eigenheim muss im Siedlungsschwerpunkt nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz liegen. Die Gemeinde bestätigt das; in Graz entfällt die Bestätigung. Nur beim Zuschlag für ein Generationen-Wohnhaus ist der Bau auch außerhalb des Siedlungsschwerpunkts förderbar. Klären Sie die Lage deshalb vor dem Grundstückskauf mit der Gemeinde.
Ja, über den Zuschlag von 10.000 € für nachwachsende Rohstoffe. Die oberirdische Konstruktion muss überwiegend aus Holz oder anderen nachwachsenden Rohstoffen bestehen und mindestens 50 % der gedämmten Hülle nachwachsend gedämmt sein, etwa mit Holzfaser, oder mindestens 75 % der Fläche.
Die Richtlinie gilt seit 1. März 2026 und ist vorerst bis 31. Dezember 2026 befristet, solange Budget vorhanden ist. Insgesamt stehen 18 Millionen Euro zur Verfügung, vergeben nach dem Eingang vollständiger Anträge. Einen Rechtsanspruch gibt es erst mit der Förderungszusicherung.
AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
Zertifizierte Passivhaus-Beraterin mit 8 Jahren Erfahrung im Holzriegel- und Fertighausbau. Sie unterstützt Familien in ganz Europa dabei, intelligentere und gesündere Häuser zu bauen.

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