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Grunderwerbsteuer Österreich 2026: Grundstück und Hausbau
Kosten

Grunderwerbsteuer Österreich 2026: Grundstück und Hausbau

AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
28. Oktober 2026
6 Min. Lesezeit

Beim Kauf eines Grundstücks zahlen Sie in Österreich 3,5 % Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis, mindestens vom Grundstückswert. In der Familie gilt ein Stufentarif ab 0,5 % vom Grundstückswert. Kaufen Sie das Grundstück ohne Bindung an ein vorgegebenes Haus, betrifft die Steuer nur das Grundstück; sind Grundstück und Haus verknüpft, zählen auch die Baukosten. Eine Befreiung für das erste Eigenheim gibt es 2026 nicht.

Wer in Österreich ein Grundstück kauft, zahlt Grunderwerbsteuer. Für den Hausbau ist eine Frage entscheidend: Zählt nur der Preis des Grundstücks oder auch das Haus? Hier lesen Sie den Steuersatz, die Bemessungsgrundlage, die Regeln für Familie und Ehepartner, die Fristen und wann die Baukosten dazukommen, Stand Oktober 2026.

3,5 %
Grunderwerbsteuer beim Kauf, vom Kaufpreis, mindestens vom Grundstückswert
0,5 %
Eingangsstufe für die ersten 250.000 € bei Erwerben in der Familie
1.100 €
Wert, bis zu dem ein Erwerb steuerfrei bleibt

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

ErwerbSteuerBemessungsgrundlage
Kauf eines Grundstücks3,5 %Kaufpreis samt übernommenen Leistungen, mindestens der Grundstückswert
Erwerb in der Familie, auch gegen Bezahlung0,5 % für die ersten 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 €, darüber 3,5 %Grundstückswert
Schenkung oder Erbschaftgestaffelt wie in der FamilieGrundstückswert

Quelle: §§ 4, 5 und 7 Grunderwerbsteuergesetz 1987. Zur Familie zählen unter anderem Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Ein Erwerb in diesem Kreis gilt immer als unentgeltlich, auch wenn Sie dafür bezahlen. Erwerbe von derselben Person innerhalb von fünf Jahren werden für die Stufen zusammengerechnet.

Zählt das Haus zur Grunderwerbsteuer?

Das hängt davon ab, wie Grundstückskauf und Hausbau zusammenhängen. Nach dem Verwaltungsgerichtshof zählen die Baukosten zur Gegenleistung, wenn die Errichtung des Gebäudes mit dem Grundstückserwerb in einer finalen Verknüpfung steht, etwa wenn Sie an ein bestimmtes, durch die Planung des Verkäufers oder eines mit ihm zusammenarbeitenden Organisators vorgegebenes Gebäude gebunden sind. Getrennte Verträge für Grundstück und Haus ändern daran nichts (VwGH 17.03.2005, 2004/16/0246).

Was im entschiedenen Fall zur Einbeziehung des Fertigteilhauses führte
  • Die Grundstücke wurden gemeinsam mit einem bestimmten Fertigteilhaus beworben.
  • Der Bauvertrag für das Haus wurde vor dem Kaufvertrag für das Grundstück unterschrieben.
  • Für das Haus galt ein Fixpreis, abgerechnet mit dem Hausanbieter statt mit den einzelnen Gewerken.

Sind Grundstück und Haus verknüpft, bleiben die Baukosten nur dann außen vor, wenn Sie selbst Bauherr sind. Das sind Sie nach ständiger Rechtsprechung nur, wenn Sie auf die bauliche Gestaltung Einfluss nehmen können, das Baurisiko tragen und das finanzielle Risiko tragen, also nicht bloß einen Fixpreis zahlen, sondern alle Kostensteigerungen übernehmen (VwGH 27.01.1999, 96/16/0142).

Kernaussage

Kaufen Sie das Grundstück ohne Bindung an ein vorgegebenes Haus, betrifft die Grunderwerbsteuer nach dieser Rechtsprechung nur das Grundstück. Wird Ihnen ein Grundstück gemeinsam mit einem bestimmten Haus angeboten, lassen Sie die Steuerfolgen vor der Unterschrift prüfen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Befreiungen nach § 3 GrEStG
  • Erwerbe bis zu einem Wert von 1.100 € sind steuerfrei.
  • Überträgt ein Ehepartner oder eingetragener Partner dem anderen einen Anteil, um zu gleichen Teilen eine gemeinsame Wohnstätte zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses beider Partner anzuschaffen oder zu errichten, ist der auf bis zu 150 m² Wohnnutzfläche entfallende Erwerb steuerfrei.
  • Sie müssen die Rechte an der bisherigen gemeinsamen Wohnung aufgeben und die neue Wohnstätte binnen drei Monaten ab Übergabe beziehen; bei einem Neubau binnen drei Monaten ab Fertigstellung, spätestens acht Jahre nach vertraglicher Begründung des Miteigentums. Danach müssen Sie die Wohnstätte fünf Jahre bei unveränderten Eigentumsverhältnissen selbst nutzen.
  • Eine allgemeine Befreiung für das erste Eigenheim gibt es nicht.

Die befristete Befreiung von den Grundbuchgebühren für den Hauptwohnsitz betraf nie die Grunderwerbsteuer und ist am 30. Juni 2026 ausgelaufen; Details im Artikel zur Grundbucheintragungsgebühr.

Wann und wie zahlen Sie die Steuer?

Kaufvertrag
Die Steuerschuld entsteht, sobald der Erwerb verwirklicht ist; braucht er eine behördliche Genehmigung, mit dieser (§ 8 GrEStG).
Erklärung oder Selbstberechnung
Bis zum 15. des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die Steuerschuld entsteht, übermittelt Ihr Notar oder Rechtsanwalt die Abgabenerklärung über FinanzOnline oder nimmt die Selbstberechnung vor (§§ 10 und 11 GrEStG). Bei Selbstberechnung sind Anmeldung und Zahlung bis zum 15. des zweiten Monats nach dem Monat der Selbstberechnung fällig (§ 13 GrEStG).
Eintragung
Ins Grundbuch eingetragen werden Sie erst mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder der Selbstberechnungserklärung (§ 160 BAO).

Steuerschuldner sind alle am Erwerb Beteiligten, also Käufer und Verkäufer (§ 9 GrEStG). Wer die Steuer trägt, vereinbaren Sie im Kaufvertrag.

Rechenbeispiel

FallGrunderwerbsteuer
Kauf eines Baugrundstücks um 150.000 €: 3,5 %5.250 €
Dasselbe Grundstück von den Eltern, Grundstückswert 150.000 €: 0,5 %750 €
Kauf um 150.000 € mit einem verknüpften Haus um 300.000 €: 3,5 % von 450.000 €15.750 €

Das dritte Beispiel zeigt, warum die Verknüpfung zählt: Das Haus würde die Steuer um 10.500 € erhöhen.

Was bedeutet das für ein BioBuilds-Haus?

BioBuilds verkauft keine Grundstücke. Grundstück, Fundament und Anschlüsse organisieren Sie selbst, und das Haus beauftragen Sie getrennt bei BioBuilds. Ein Wanderlust 48 in der Ausbaustufe Schlüsselfertig kostet ab 129.000 €, inkl. 20% USt.; den Transport berechnen wir für Ihren Standort separat.

Die Gebühren für das Grundbuch erklärt der Artikel zur Grundbucheintragungsgebühr, die Finanzierung Fertigteilhaus finanzieren und die Genehmigung Baubewilligung oder Bauanzeige. Ihr Haus konfigurieren Sie im Konfigurator.

Häufig gestellte Fragen

Beim Kauf 3,5 % vom Kaufpreis samt übernommenen Leistungen, mindestens vom Grundstückswert. Erwerbe in der Familie, Schenkungen und Erbschaften werden gestaffelt besteuert: 0,5 % für die ersten 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 € und 3,5 % darüber, jeweils vom Grundstückswert.
Nur, wenn Grundstückskauf und Hausbau verknüpft sind, etwa wenn Sie an ein bestimmtes, vom Verkäufer oder einem mit ihm zusammenarbeitenden Organisator vorgegebenes Haus gebunden sind. Dann zählen die Baukosten zur Gegenleistung, auch bei getrennten Verträgen. Kaufen Sie das Grundstück ohne solche Bindung, betrifft die Steuer nur das Grundstück.
Nein, eine allgemeine Befreiung für das erste Eigenheim gibt es 2026 nicht. Steuerfrei sind Erwerbe bis 1.100 € sowie unter bestimmten Voraussetzungen Übertragungen zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Partnern zur gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses beider Partner. Die Befreiung gilt für den auf bis zu 150 m² Wohnnutzfläche entfallenden Anteil; bei größeren Wohnstätten wird nur der darüber hinausgehende Anteil besteuert. Die befristete Befreiung von den Grundbuchgebühren ist am 30. Juni 2026 ausgelaufen.
Steuerschuldner sind alle am Erwerb Beteiligten, also Käufer und Verkäufer. Wer die Steuer trägt, vereinbaren Sie im Kaufvertrag. Notare und Rechtsanwälte dürfen die Steuer als Bevollmächtigte selbst berechnen, beim Finanzamt anmelden und abführen; dann ist sie am 15. des zweitfolgenden Monats fällig.
Erst wenn die Grunderwerbsteuer geklärt ist: mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder mit der Selbstberechnungserklärung Ihres Notars oder Rechtsanwalts. Mit dieser Erklärung ist keine Bescheinigung des Finanzamts nötig. Danach beantragen Sie die Eintragung beim Grundbuchsgericht und zahlen 1,1 % Eintragungsgebühr für das Eigentum sowie die Eingabengebühr.
AB
Andreea B.
Leiterin Kundenerfahrung
Zertifizierte Passivhaus-Beraterin mit 8 Jahren Erfahrung im Holzriegel- und Fertighausbau. Sie unterstützt Familien in ganz Europa dabei, intelligentere und gesündere Häuser zu bauen.

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